Wichtige Fragen
Wie ist der Ablauf bei einer Bewerbung?
- Eine Gruppe von einigen Personen prüft Ihre Bewerbung.
- Falls Sie für die Mitarbeit im Ausschuss in Frage kommen,
werden Sie an ein Vorstellungs-Gespräch eingeladen.
Sie können an diesem Gespräch auch online teilnehmen.
Zum Beispiel mit Zoom. - Die Gruppe sucht einige Bewerberinnen und Bewerber aus.
Sie schlägt dem Vorstand diese Personen zur Wahl vor. - Wenn Sie ausgesucht werden,
kommen Sie am 2. Februar 2021 an eine Vorstands-Sitzung.
Dort lernen Sie die anderen Personen vom Ausschuss kennen.
Und auch den Vorstand von Pro Infirmis.
Wenn Sie nicht ausgesucht werden,
bekommen Sie einen Brief von uns mit einer Absage. - Der Vorstand wählt am 2. Februar 2021 alle Personen,
die im Ausschuss dabei sind.
Auf welcher Ebene arbeitet der Ausschuss bei Pro Infirmis?
Der Ausschuss ist auf der gleichen Ebene wie der Vorstand.
Das ist die höchste Ebene bei Pro Infirmis.
Wie ist der Ausschuss zusammen-gesetzt?
Im Ausschuss sind 6 bis 8 Personen.
2 Personen davon sind vom Vorstand von Pro Infirmis.
Die anderen Personen sind Menschen mit einer Behinderung.
Es sollen Menschen mit verschiedenen Behinderungen
und mit verschiedenen Fähigkeiten sein.
Wie alt müssen Sie sein, um im Ausschuss dabei zu sein?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Was kann der Ausschuss bewirken?
Der Ausschuss kann direkt Anträge an den Vorstand
und an die Geschäftsleitung stellen.
Der Ausschuss kann selber wichtige Themen bestimmen.
Und kann dazu seine Meinung sagen.
Wo trifft sich der Ausschuss für Sitzungen?
Der Ausschuss trifft sich wahrscheinlich in Zürich.
Der Ausschuss kann aber auch einen anderen Ort für die Sitzungen wählen.
Oder die Sitzungen online machen.
Zum Beispiel mit Zoom.
Welche Hilfsmittel gibt es an den Sitzungen?
Diese Hilfen können eingesetzt werden:
- Dolmetscherinnen oder Dolmetscher für Lautsprache
- Dolmetscherinnen oder Dolmetscher für Gebärdensprache
- Persönliche Assistenz
- Andere Hilfsmittel nach Bedarf
Pro Infirmis bezahlt die Kosten für die Hilfen.
Wann beginnt die Arbeit des Ausschusses?
Der Ausschuss beginnt mit der Arbeit im März 2021.
Wie viel Zeit braucht die Arbeit im Ausschuss?
Der Ausschuss trifft sich 3-mal im Jahr für etwa 3 Stunden.
Die Mitglieder des Ausschusses machen die genauen Zeiten ab.
Vielleicht besuchen die Mitglieder auch einmal eine Weiterbildung.
Diese dauert 1 oder 2 Tage.
Sie brauchen für alles etwa 25 bis 40 Stunden Arbeit pro Jahr.
Wie lange bleiben Sie im Ausschuss?
Sie werden für 4 Jahre gewählt.
Nach diesen 4 Jahren können Sie noch einmal für 4 Jahre gewählt werden.
Wie berichtet der Ausschuss über seine Arbeit?
Der Ausschuss schreibt einen Bericht über seine Arbeit.
Dieser Bericht kommt dann in den Jahres-Bericht von Pro Infirmis.
Bekommen Sie einen Lohn?
Sie bekommen für jede Sitzung einen kleinen Lohn.
Sie bekommen gleich viel wie der Vorstand.
Sie bekommen auch Geld für die Reise zu den Sitzungen.
Können Sie sich auch bewerben, wenn Sie schon bei Pro Infirmis arbeiten?
Oder Sie schon in einer anderen Arbeits-Gruppe dabei sind?
Ja, Sie können sich auch dann bewerben.
Mindestens 2 Personen müssen aber von ausserhalb der Pro Infirmis kommen.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Barbara Müller ist gerne für Sie da.
Sie können ihr ein E-Mail schreiben: partizipation@proinfirmis.ch
Schreiben Sie im E-Mail Ihre Telefonnummer,
falls Sie mit Barbara Müller sprechen möchten.