Begleitetes Wohnen
Selbständig leben mit Begleitung.
Für Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung.
Kontakt
Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle Thurgau-Schaffhausen
Marktstrasse 8
8500 Frauenfeld
Für wen gilt das Angebot?
Wohnen Sie alleine oder möchten Sie alleine wohnen?
Brauchen Sie aber manchmal Unterstützung?
Dann ist das Angebot Begleitetes Wohnen genau das Richtige für Sie.
Begleitetes Wohnen: Was ist das?
Eine Person von Pro Infirmis kommt zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie in Ihrem Alltag.
Die Person kommt regelmässig zu Ihnen,
zum Beispiel 2 Stunden pro Woche.
Die Person unterstützt Sie zum Beispiel bei diesen Dingen:
- Den Haushalt machen und einkaufen
- Mit Geld umgehen
- Briefe lesen und schreiben
- Rechnungen bezahlen
- Freizeit und Ferien planen
Beim Begleiteten Wohnen bleiben Sie selbständig.
Doch Sie bekommen Unterstützung in Ihrem Alltag.
Wie funktioniert das?
Pro Infirmis wählt eine Person aus, die Sie unterstützt.
Diese Person nennt man Begleitperson.
Das kann ein Mann oder eine Frau sein.
Sie treffen Ihre Begleitperson und entscheiden zusammen:
- Für welche Dinge möchten Sie Unterstützung?
- Wie oft kommt die Begleitperson zu Ihnen?
Pro Infirmis erklärt der Begleitperson in einem Kurs,
wie sie Erwachsene gut unterstützen kann.
Wie viel kostet das Begleitete Wohnen?
Das Begleitete Wohnen kostet etwas.
Die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen bezahlen einen Teil der Kosten.
Wir schauen zusammen mit Ihnen,
wer das Begleitete Wohnen bei Ihnen bezahlt.
Das sagen andere über das Begleitete Wohnen:
Ein Teilnehmer vom Begleiteten Wohnen sagt:
Das Wichtigste für mich ist zu wissen, dass jemand vorbeikommt und mir hilft. Das gibt mir Vertrauen und Sicherheit.