Vermerken Sie in der Traueranzeige und in den Trauerbriefen, dass Sie anstelle von Blumen oder Kränzen die Arbeit von Pro Infirmis zugunsten von Menschen mit Behinderungen mit Spenden berücksichtigen möchten.
«Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir um Spenden für die Arbeit von Pro Infirmis zugunsten von Menschen mit Behinderungen, IBAN CH96 0900 0000 8002 2222 8. Vermerk: Trauerspende in Gedenken an Vorname, Nachname. Herzlichen Dank.»
Jede Einzahlung, die mit einem Hinweis auf die verstorbene Person versehen ist, wird von Pro Infirmis verdankt. Die Trauerfamilie erhält eine Auflistung der Spenderinnen und Spender sowie Angaben über den Totalbetrag der eingegangenen Spenden.
Neuerung Einzahlungsscheine mit QR-Code: Auch ohne QR-Einzahlungsschein können Sie in Zukunft Trauerspenden am Postschalter einzahlen. Dafür benötigen Sie lediglich die IBAN-Kontonummer wie oben angegeben und unsere Postadresse: Pro Infirmis, Feldeggstrasse 71, 8032 Zürich. Die Angestellten der Post erfassen für Sie auf Wunsch zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel den Namen der verstorbenen Person. Diese Angaben werden von der Post an uns weitergeleitet, damit wir die Trauerspende zuordnen und die Spende verdanken können.