Geschichte - eine Übersicht über 100 Jahre Pro Infirmis

In 100 Jahren hat sich Pro Infirmis zur grössten schweizerischen Fachorganisation für Menschen mit Behinderung entwickelt. Aus einer Dachorganisation mit rund einem Dutzend Mitgliedern, die alle auf ihren eigenen Bereich spezialisiert waren, wurde eine Organisation für Menschen mit einer körperlichen, kognitiven, psychischen oder Sinnesbehinderung. Über ihre kantonalen Geschäfts- und Beratungsstellen ist Pro Infirmis heute in allen Regionen der Schweiz vertreten. Die Geschichte von Pro Infirmis ist eng mit der Entwicklung des schweizerischen Sozialwesens im 20. Jahrhundert verbunden. Beide haben einander gegenseitig beeinflusst. Seit 1920 spielt Pro Infirmis eine Pionierrolle in zahlreichen Entwicklungen, welche die Behindertenpolitik dieses Landes geprägt haben.

Es ist ein Jahrhundert vergangen seit der Zeit als noch die Beeinträchtigung und nicht der Mensch im Mittelpunkt stand. Heute sind Menschen mit Behinderung sichtbar und als selbstbestimmte Personen anerkannt. Parallel zu dieser Entwicklung hat sich das Vokabular über Behinderung geändert. In den hundert Jahren von 1920 bis 2020 wurde das, was man als Norm betrachtete, immer mehr in Frage gestellt. Dies führte insbesondere dazu, dass der Begriff «anormal» abgeschafft und durch «Mensch mit Behinderung» ersetzt wurde. Es entstand die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der jeder einzelne Mensch einen gleichberechtigten Platz hat. Die Geschichte von Pro Infirmis zeugt von diesem Wandel der Sicht- und Denkweise – eine Entwicklung, die manchmal in kleinen Schritten, dann wieder in grossen Sprüngen erfolgte.

1920 - 1939: Gründungsjahr und Zwischenkriegszeit

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1920

Gründung von Pro Infirmis

1923

Erste Subvention des Bundes

1923 erhält die SVfA erstmals einen Bundesbeitrag in der Höhe von 15'000 CHF. Ausschlaggebend dafür ist die Arbeit einer Expertenkommission, die vom Bundesrat eingesetzt wird. Dieser liefert die SVfA die erforderlichen Informationen für den Entscheidungsprozess. Ein weiterer Grund für den Bundesbeitrag ist zudem eine im Ständerat eingereichte Motion, die eine finanzielle Unterstützung für Anstalten, für die Bildung von Menschen mit Behinderung und für wohltätige Vereinigungen verlangt.

Die Bundesbeiträge werden im Laufe der Jahre zunehmen und Pro Infirmis wird von ihrer Gründung bis zur Einführung der Invalidenversicherung im Jahr 1960 die Hauptverantwortliche für die Verteilung der Bundesgelder an die Hilfsorganisationen für Menschen mit Behinderung bleiben.

1925: Einführung in die Bundesverfassung von zwei neuen Artikeln zur Schaffung einer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Am 6. Dezember 1925 genehmigt das Stimmvolk die Einführung der Artikel 34quater und 41ter in die Bundesverfassung. Der Bund erhält somit den Verfassungsauftrag zur Schaffung einer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die erste Gesetzesvorlage, die diesen Auftrag konkret umsetzen soll (die sogenannte «Lex Schulthess»), beschränkt sich jedoch auf die AHV und klammert die Invalidenversicherung aus. Diese Vorlage scheitert 1931 an der Urne. Die AHV tritt schlussendlich erst 1948 in Kraft und auf die Einführung der Invalidenversicherung musste man gar bis 1960 warten.

1930er

Präventiver Diskurs

1933

Eröffnung des Tessiner Sekretariats

Im Juli 1933 wird das Tessiner Sekretariat von Pro Infirmis in Lugano eröffnet.

1934

Erste Kartenspende

Als Reaktion auf die stagnierenden Bundessubventionen und die wachsende Notlage unter den schwächsten Bevölkerungsgruppen beginnen wohltätige Organisationen in den 1930er Jahren mit dem Sammeln von privaten Spenden. 1934 führt Pro Infirmis ihre erste Kartenspende durch. Dabei verzichtet sie auf einen Tür-zu-Tür-Verkauf und stellt stattdessen allen Haushalten im Kanton Zürich ein Set von illustrierten Karten per Post zu und bittet in einem Begleitschreiben um Spenden. Die Aktion ist sehr erfolgreich und wird noch im gleichen Jahr auf zehn weitere Kantone ausgeweitet.

1935

Jahr der strukturellen Veränderungen für die SVfA

1939 - 1950: Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit

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Um 1939

Neues Signet von Alois Carigiet

Der Künstler Alois Carigiet (1902–1985) entwirft ein neues Signet, das die Vereinigung während vielen Jahren verwendet. Es stellt die Behinderung als geknickte Blume dar, die von einer fürsorglichen Hand gestützt wird.

1939

Pro Infirmis an der Landesausstellung

Pro Infirmis präsentiert ihre Anliegen an der Landesausstellung in Zürich. Im «Pavillon der ärztlichen Fürsorge» baut die Vereinigung eine Werkstatt auf, in der Menschen mit Behinderung arbeiten. Anhand einer Fotoausstellung macht sie zudem deutlich, welchen Beitrag Menschen mit Behinderung an die Gesellschaft leisten können, wenn man ihnen Zugang zur schulischen und beruflichen Bildung gewährt.

Um die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen, stellt die Vereinigung seit den 1920er Jahren das wirtschaftliche Potenzial von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund. Dieses Potenzial soll erkannt und weiterentwickelt werden, damit die betroffenen Personen arbeiten und zu «nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft» werden können (Jubiläumsbericht 1940). Das Argument der Produktivität wird bis Ende der 1970er Jahre immer wieder vorgebracht. Erst in den 1980er Jahren beginnt Pro Infirmis, sich klar von der Fokussierung auf Produktivität und Leistung der Personen zu lösen.

1940: ZEWO-Gütesiegel

Zu Beginn der 1930er Jahre wird das Sammeln von privaten Spenden insbesondere für Menschen mit Behinderung verschiedentlich missbraucht. Betroffen ist auch Pro Infirmis. Vor diesem Hintergrund und auf Anregung von Pro Infirmis gründet die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) 1936 die «Zentralauskunftsstelle für Wohlfahrtsunternehmungen» (die heutige Stiftung ZEWO). Diese prüft und kontrolliert die von ihr zertifizierten Organisationen regelmässig, um sicherzustellen, dass private Spenden in gute Hände kommen.

Pro Infirmis wird 1940 von der Stiftung ZEWO als wohltätiges Werk anerkannt und erhält als fünfte Organisation in der Schweiz das ZEWO-Gütesiegel für gemeinnützige Organisationen, die Spenden sammeln. 2020 sind gemäss der Internetseite der Stiftung ZEWO fast 500 Organisationen Träger dieses Gütesiegels.

1942

Erste Ausgabe der Pro Infirmis-Zeitschrift

1942 erscheint erstmals eine Fachzeitschrift von Pro Infirmis. Die Pro Infirmis-Zeitschrift wird bis in die 1970er Jahre monatlich publiziert und erscheint danach im Durchschnitt noch fünf Mal pro Jahr. 1999 wird sie endgültig eingestellt. In ihrer ersten Nummer verteidigt sie Freiheit, Recht und Menschlichkeit und wendet sich gegen die im Dritten Reich geführte Kampagne zur Vernichtung «unwerten Lebens». Auch spätere Ausgaben prangern die Politik von Hitler immer wieder an.

1944

Neues Signet von Donald Brun

Der Schweizer Grafiker und Illustrator Donald Brun (1909–1999), bekannt für seine Werbeplakate, gestaltet 1944 ein neues Signet: einen angeketteten Flügel. Während 36 Jahren nutzt Pro Infirmis dieses Signet, das wie die geknickte Blume von Alois Carigiet die Behinderung symbolisch darstellt.

1945

Kriegsende

Nach Kriegsende unterbreitet Pro Infirmis dem Eidgenössischen Departement des Innern und den Kantonen erneut Anträge für höhere Subventionen. Während der Bund nur teilweise darauf eingeht, zeigen sich die Kantone grosszügiger. Sie stellen Mittel zur Verfügung, die ursprünglich für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Nachkriegszeit bestimmt waren.

Zehn Jahre nach der Eröffnung der ersten Fürsorgestellen verfügt die Vereinigung 1945 bereits über zwölf solcher Stellen, womit der Koordinationsaufwand deutlich zunimmt. Zudem kümmert sich Pro Infirmis darum, kriegsgeschädigte Kinder aus Frankreich und Belgien, die das Rote Kreuz in die Schweiz bringt, in Heimen unterzubringen. Da Pro Infirmis das Zentralsekretariat folglich vergrössern muss, wird  nach neuen Räumlichkeiten gesucht. 1952 zieht das Zentralsekretariat von der Kantonsschulstrasse 1 in ein Gebäude im Besitz der Stadt Zürich an der Hohenbühlstrasse 15 um.

1950 - 1980: Aufschwung

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1950

Einführung der Patenschaften

Um die Finanzierung von individuellen medizinischen, heilpädagogischen oder beruflichen Massnahmen zu unterstützen, lanciert Pro Infirmis die sogenannten «Patenschafts-Kampagnen». Gemäss dem damaligen Konzept leisten die Paten und Patinnen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern können in gewissen Fällen auch die Rolle einer Kontakt- und Begleitperson für einen Menschen mit Behinderung übernehmen. Die Patenschaften von Pro Infirmis gibt es auch heute noch in einer aktualisierten Form. Sie zählen zu den vielen Formen der Mittelbeschaffung.

1951

Gründung der SAEB

Aufgrund der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe von Pro Infirmis wird 1951 die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter (SAEB) gegründet. Die SAEB fungiert als Dachverband der Behindertenorganisationen und der Behörden, die sich insbesondere für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung einsetzen.

In den 2000er Jahren wird der Tätigkeitsbereich der SAEB ausgeweitet und ihr mehr Kompetenz für den politischen Handlungsraum zugeteilt. Infolge wird im Jahr 2014 aus der SAEB der Dachverband der öffentlich-rechtlichen und privaten Behindertenorganisationen der Schweiz, Inclusion Handicap. Der Dachverband setzt sich heute für die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in der Schul- und Ausbildung, im Beruf und ganz allgemein in der Gesellschaft ein. Pro Infirmis ist Mitglied von Inclusion Handicap und im Vorstand vertreten.

1960: Inkrafttreten des Invalidenversicherungsgesetzes

In den 1950er Jahren greift das Bundesamt für Sozialversicherungen im Rahmen der Vorbereitungen zur Schaffung der Invalidenversicherung (IV) auf das Fachwissen von Pro Infirmis zurück. Die Vereinigung unterbreitet dem Bund eine offizielle Stellungnahme und nimmt Einsitz in den Kommissionen, die mit der Erarbeitung der Invalidenversicherung betraut sind. Um ihre Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu koordinieren und über ihre gemeinsamen politischen Positionen zu diskutieren, gründen die verschiedenen Hilfs- und Selbsthilfeorganisationen 1957 die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK). Die SAEB führt das Sekretariat. Nach der Umwandlung der SAEB in Inclusion Handicap in den 2000er Jahren wird die DOK dann aufgelöst und Inclusion Handicap einen Teil ihrer Aufgaben übernehmen.

Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. Es regelt die Anerkennung und Subventionierung von privaten, halbprivaten und kantonalen Einrichtungen für Menschen mit einer physischen oder psychischen Behinderung für die gesamte Schweiz. Hauptziel ist die (Wieder-)Eingliederung der Versicherten ins Erwerbsleben und das Ausrichten von (Teil-)Renten, falls die versicherte Person (teilweise) erwerbsunfähig ist. Dieses Gesetz schlägt eine Brücke zwischen der privaten Hilfe und der öffentlichen Fürsorge. Private Organisationen wie Pro Infirmis werden teilweise finanziell entlastet. In der Folge verändert sich auch die Rolle von Pro Infirmis: Das Engagement verschiebt sich langsam von einer zumeist materiellen Hilfe hin zu einer vorwiegend psychosozialen Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Ausserdem sieht die Sozialarbeit ihre Aufgabe immer weniger als einseitige Anpassung einer Person an die gesellschaftlichen Bedingungen, sondern vielmehr als gegenseitigen Integrationsprozess zwischen einem Individuum (oder einer Gruppe von Individuen) und der Gesellschaft.

Seit ihrer Einführung im Jahr 1960 nimmt Pro Infirmis kontinuierlich Einfluss auf die Entwicklung der Invalidenversicherung und evaluiert die Auswirkungen ihrer Revisionen.

1966

Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen

1966 tritt das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) in Kraft. Auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern werden Pro Infirmis Beiträge für Finanzielle Leistungen an Menschen mit Behinderung (FLB) ausgerichtet.

1970

50-jähriges Jubiläum von Pro Infirmis

1975: Annahme der Resolution Nr. 3447 durch die UNO

Im Jahr 1975 verabschiedet die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung über die Rechte behinderter Menschen (Resolution Nr. 3447). Sie stützt sich auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und legt fest, dass Menschen mit Behinderung «die gleichen staatsbürgerlichen und politischen Rechte [haben] wie andere Menschen» und dass sie «Anspruch [haben] auf Massnahmen, die ihnen helfen, so selbstständig wie möglich zu werden». Diese Erklärung wird 2006 durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergänzt, das die Schweiz 2014 ratifiziert.

1978

Beitritt von ASKIO zu Pro Infirmis

1978 tritt die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Kranken-und Invaliden-Selbsthilfeorganisationen (ASKIO; heute AGILE), eine Dachorganisation von fast 40 schweizerischen Selbsthilfeorganisationen, der Pro Infirmis bei. Dieser Schritt ist ein starkes Signal für eine direkte und verstärkte Zusammenarbeit zwischen Pro Infirmis und den Betroffenen. Die Mitgliedschaft dauert bis Ende der 1990er Jahre an.

Im Zuge des Beitritts von ASKIO zu Pro Infirmis tritt der Schweizerische Invalidenverband (heute Procap) als Mitglied der ASKIO zurück und setzt so ein Zeichen der Abgrenzung zwischen der Fürsorgeorganisationen und der Selbsthilfe.

1980 - 2000: Hin zu einem Paradigmenwechsel

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Ab 1980

Schritt für Schritt zur Inklusion, Autonomie und Selbstbestimmung

1981: Internationales Jahr der Behinderten

Die UNO erklärt 1981 zum «Internationalen Jahr der Behinderten». Es steht unter dem Motto «Full Participation and Equality». Die wichtigen Herausforderungen im Behindertenbereich werden in den Vordergrund gerückt und auf internationaler und nationaler Ebene diskutiert.

Pro Infirmis übernimmt eine aktive Rolle im Programm und engagierte sich im Aktionskomitee der Schweiz, dem AKBS 81. Das Komitee lanciert Debatten, unter anderem um eine Definition von Behinderung, die den Menschen und nicht die Behinderung in den Mittelpunkt stellen. Das Recht auf Selbstbestimmung und auf Mitsprache der betroffenen Personen wird ebenfalls hervorgehoben und diskutiert.

Während des ganzen Jahres werden diesbezüglich zahlreiche Radio- und Fernsehsendungen ausgestrahlt, Zeitungsartikel publiziert und Informationsmaterial produziert, um das Anliegen der Chancengleichheit voranzutreiben. Pro Infirmis initiiert und beteiligt sich an diversen Anlässen. Einer davon ist die Konferenz «Behinderte mit uns – einander verstehen, miteinander leben», die Pro Infirmis und das Forum Davos, eine im Jahr 1972 von der Landschaft Davos gegründete Stiftung, gemeinsam veranstalten. Die Konferenz umfasst eine Tagung, Referate und Arbeitsgruppen. Sie kommt zum Schluss, dass die finanzielle Situation  sowie  die Frage des Zugangs zum Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung klarer erfasst und behandelt werden müssen. Diese Themen werden im Folgejahr in einer Studie vertieft und im September 1982 im Rahmen einer weiteren Konferenz des Forums Davos diskutiert.

1981

Neue Statuten, neues Logo

Im Internationalen Jahr der Behinderten 1981 erhält Pro Infirmis ein neues Logo und neue Statuten (zum 5. Mal seit 1920). In den Statuten wird einerseits die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung, um die festgelegten Ziele zu erreichen, verankert und andererseits der Einsitz von Betroffenen in den verschiedenen Gremien von Pro Infirmis festgehalten. Das neue Logo stellt den Menschen in den Mittelpunkt der Anliegen und Tätigkeiten von Pro Infirmis und ersetzt den angeketteten Flügel aus den 1940er Jahren, der wegen seiner Symbolik zunehmend kritisiert wurde. Laut dem Jahresbericht von 1981 soll das neue Logo die Öffentlichkeit und Pro Infirmis selbst daran erinnern, dass Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkennt werden müssen.

2000 - 2020: Neues Jahrtausend

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Ab 2000

Entwicklung von neuen Kompetenzbereichen

Pro Infirmis baut ihre Tätigkeiten und Dienstleistungen kontinuierlich aus. 2004 öffnet die Organisation die Sozialberatung und 2006 die Dienstleistung «Begleitetes Wohnen» auch für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Bis dahin lag die Betreuung dieser Personen in der Kompetenz der Kantone respektive ihrer Einrichtungen und Dienste und war von der kantonalen Gesundheitspolitik abhängig.

Seither hat Pro Infirmis noch weitere Dienstleistungen entwickelt: unter anderem die Wirkungsmessung in der Sozialberatung, die anonyme Online-Beratung, die Fachstelle zur Förderung der Selbstvertretung sowie Büros für Leichte Sprache in Zürich, Fribourg und im Tessin.

2000: Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung

Seit dem Jahr 2000 sind die Rechtsgleichheit und das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung in der Bundesverfassung verankert. Am 1. Januar 2000 tritt nämlich die vollständig revidierte und heute noch geltende Bundesverfassung in Kraft. Im Artikel 8 Absatz 2 legt sie fest, dass niemand aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden darf. Das Gesetz sieht zudem Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor (Artikel 8 Absatz 4). Mit diesen Bestimmungen beauftragt die Verfassung Bund und Kantone, die Gleichstellung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung voranzutreiben.

Ab 2001

Starke Sensibilisierungskampagnen für ein neues Image von Menschen mit Behinderung

2003

Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte»

Gemeinsam mit anderen Organisationen unterstützt Pro Infirmis die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte». Obwohl die Volksinitiative scheitert, kann die monatelange Medienpräsenz als Erfolg gewertet werden. Dank der Debatten rund um diese Initiative, an denen sich Pro Infirmis aktiv beteiligt, werden Verbesserungen am Behindertengleichstellungsgesetz erreicht, das 2004 in Kraft tritt.

2004

Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes

Am 1. Januar 2004 tritt das Bundesgesetz zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) in Kraft. Es soll den Verfassungsauftrag zur Rechtsgleichheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung umsetzen (Artikel 8 BV). Sein Zweck besteht darin, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderung erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständig soziale Kontakte zu pflegen, sich aus- und weiterzubilden und eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Artikel 1 BehiG). Zudem beauftragt das BehiG den Bund und die Kantone, Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu ergreifen (Artikel 5 BehiG).

2014: Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

2014 ratifizierte die Schweiz das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention BRK). Zweck der BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die aktive Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben für alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Die Konvention legt einige Garantien im Bereich der Menschenrechte fest, zu denen sich die Schweiz schon früher verpflichtet hat: Achtung der Würde und der individuellen Autonomie, Nichtdiskriminierung, Teilhabe an der Gesellschaft, Chancengleichheit und Zugänglichkeit. Die Ratifizierung der Konvention trägt dazu bei, die konkrete Umsetzung von Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu fördern und zu stärken.

Für Pro Infirmis, die sich aktiv am Ratifizierungsprozess beteiligt hat, stellt die BRK eine Priorität dar. Sie dient als strategische Grundlage nicht nur für die Entwicklung des Schweizer Rechts im Bereich der Gleichstellung und der Bekämpfung von Diskriminierungen, sondern auch für eine kohärente nationale Behindertenpolitik. Pro Infirmis vertritt die in der Konvention enthaltenen Forderungen seit Jahren und setzt sich heute für die Umsetzung der BRK ein.

2020

Pro Infirmis wird 100 Jahre alt

2020 feiert Pro Infirmis ihr 100-jähriges Bestehen. Das Jubiläum steht unter dem Motto «Die Zukunft kennt kein Hindernis». Über das ganze Jahr zeigt Pro Infirmis gemeinsam mit Menschen mit Behinderung an Anlässen und durch Aktionen auf, wie Inklusion und Partizipation im Alltag gelebt werden kann. Denn Menschen mit Behinderung gestalten die Gesellschaft mit, sind aber an wichtigen Orten der Schweiz noch zu wenig präsent. Zum Programm gehören unter anderem ein Videoblog von Menschen, die selbst mit einer Behinderung leben, 1.-August-Reden von Menschen mit Behinderungen und die Gründung des Ausschusses "Partizipation und Inklusion", um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen systematisch zu verankern.

Die Videoblogs ansehen

Gelebte Partizipation bei Pro Infirmis

Historisches Archiv

Pro Infirmis führt ein Historisches Archiv, das Interessierten für Forschungs- und Studienzwecke zugänglich ist. Besuch nur nach Voranmeldung. 

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