Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Was muss ich tun, um Tixi-Taxi-Bons zu erhalten?
Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und senden Sie es ausgefüllt an Pro Infirmis Luzern, Ob- und Nidwalden.
Beachten Sie bitte die zusätzlichen Informationen auf dem Merkblatt. Wir teilen Ihnen dann mit, ob Sie die Berechtigung erhalten. Wenn ja, werden Ihnen baldmöglichst die Tixi-Taxi-Bons per Post zugestellt.
Kann ich einen Freund/eine Freundin mitnehmen?
In den Tixis kann mindestens eine Begleitperson gratis mitfahren. Sie müssen die Fahrt gemeinsam antreten und beenden. Bei Taxis können stets so viele Personen zum selben Tarif mitfahren, wie im Fahrzeug Platz haben. Bei Fahrten in grösseren Gruppen empfiehlt es sich, beim Anbieter nachzufragen.
Die Rechnung stimmt nicht. Wie soll ich reagieren?
Nehmen Sie mit dem betreffenden Taxi- bzw. Tixiunternehmen Kontakt auf und versuchen Sie, die Unstimmigkeiten zu klären. Falls es zu keiner Einigung kommt, können Sie sich an Pro Infirmis wenden.
Mein Fahrer kommt stets zu spät. Wie soll ich reagieren?
Rückmeldungen zu den Fahrdienstleistungen richten Sie am besten direkt an das jeweilige Taxi- bzw. Tixiunternehmen. Wenn Sie möchten, können Sie sich auch an Pro Infirmis wenden.
Mein Kind fährt nur gelegentlich mit einem Taxi/Tixi. Kann ich dafür ein paar wenige Bons beantragen?
Sie können für Ihr Kind eine Berechtigung beantragen. Jede berechtigte Person erhält die gleiche Anzahl Bons. Es müssen auch nicht alle Bons aufgebraucht werden. Denn nur eingelöste Bons werden finanziert. Es wird also niemandem etwas weggenommen.
Ich möchte Trinkgeld geben. Kann ich dafür Bons verwenden?
Nein, Trinkgelder können nicht mit Tixi-Taxi-Bons bezahlt werden.
Ich ziehe um. Was muss ich tun?
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind Adressänderungen möglichst rasch bei Pro Infirmis zu melden.
... zur Berechtigung
Wer ist berechtigt?
Berechtigt sind mobilitätsbehinderte Luzernerinnen und Luzerner mit einer Hilflosenentschädigung (HE). Wer diese bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter erhalten hat, bekommt die Bons auch im AHV-Alter. Wer hingegen erst als Rentnerin oder Rentner eine Hilflosenentschädigung erhält, gehört nicht zur Gruppe der Berechtigten.
Für welche Fahrten sind die Bons gedacht?
Sie entscheiden, wie Sie Ihre Bons einsetzen. Ob zum Arzt, zum Einkaufen oder in die Therapie: Wie Sie Ihre Bons verwenden, ist Ihre Entscheidung. Für Fahrten zu Schulen, Werkstätten oder zur Therapie kommen manchmal auch andere Kostenträger auf (z.B. IV, Krankenkasse, SUVA). Wenn Sie zu solchen Finanzierungsmöglichkeiten Fragen haben, empfehlen wir Ihnen, sich an unsere kostenlose Sozialberatung zu wenden. Sie kann Sie auch unterstützen, wenn die Bons nicht ausreichen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Ich habe ein Auto, kann ich trotzdem Tixi-Taxi-Bons beantragen?
Wenn Sie gemäss den Kriterien zu den Anspruchsberechtigten gehören, können Sie auch Tixi-Taxi-Bons beantragen, wenn Sie ein Auto haben.
Muss ich für jedes Jahr einen Antrag stellen?
Nein, wer die Berechtigung erhält, bekommt die Bons automatisch, solange die Kriterien (Hilflosenentschädigung und Wohnsitz) erfüllt sind.
... zu den Bons
Bis wann kann ich die Bons einsetzen?
Alle Bons sind jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Das Gültigkeitsjahr ist auf den Bons aufgedruckt.
Entscheidend ist jeweils das Datum der Fahrt.
Wann erhalte ich die Tixi-Taxi-Bons für das nächste Jahr?
Wir versenden die Bons in zwei Tranchen: Im Dezember für die Periode Januar bis Juli und im Juli für den Rest des Jahres. Wenn Ihnen die Berechtigung zum Bezug von Tixi-Taxi-Bons während des Jahres zugesprochen wird, erhalten Sie die Bons für die laufende Periode sobald wie möglich. Danach erhalten Sie Ihre Bons jeweils Ende Dezember, respektive im Juli.
Was passiert, wenn ich meine Bons verliere oder beschädige?
Verlorene oder unleserliche Bons werden nicht ersetzt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, stets nur einen Teil Ihrer Bons mitzuführen.
Wie viele Tixi-Taxi-Bons erhalte ich?
Die Anzahl der Gutscheine ist abhängig davon, wie viel Geld der Kanton und die Gemeinden zur Verfügung stellen und wie viele berechtigte Personen es gibt. Darum kann im Vorfeld nicht genau gesagt werden, wie viele Gutscheine die Berechtigten pro Jahr erhalten. Alle erhalten gleich viele Bons.
Ich brauche weniger Bons. Soll ich einen Teil zurückschicken?
Alle Berechtigten erhalten gleich viele Bons. Übrig gebliebene Bons können Sie Ende Jahr entsorgen. Finanziert werden nur eingelöste Bons. Sie nehmen also niemandem etwas weg.
Ich brauche mehr Bons. Was soll ich tun?
Wenn Sie regelmässig behinderungsbedingte Fahrten mit Tixis oder Taxis benötigen, die Sie finanziell belasten, kann die kostenlose Sozialberatung von Pro Infirmis Finanzierungsmöglichkeiten prüfen oder Sie weitervermitteln. Dazu nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Kann ich die Bons jemandem weitergeben?
Die Bons sind persönlich und können nicht übertragen werden. Wir bitten Sie deshalb, sich bei den Fahrtenanbietern unaufgefordert auszuweisen. Missbräuche führen zu einem sofortigen Entzug der Bons.