
In Solothurn hat sich der Kantonsrat am 12. März 2025 dafür ausgesprochen, dass keine Person mehr aufgrund einer Behinderung vom Stimmrecht ausgeschlossen wird. Der Entscheid ist sowohl für andere Kantone als auch für den Bund richtungsweisend.
Der Kantonsrat in Solothurn hat sich dafür ausgesprochen, allen Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Er hat der Regierung den Auftrag erteilt, das entsprechende Gesetz zu ändern und folgt damit dem Beispiel von Genf und Appenzell Innerrhoden.
Angestossen wurde dieser Entscheid durch eine Initiative von Lukas Paul Spichiger. Er lebt selbst mit einer Behinderung und setzt sich für die Gleichstellung aller Menschen mit Behinderungen ein. Die Behindertensession im Kanton Solothurn, die Pro Infirmis 2024 mitorganisiert hat, hat das Anliegen ebenfalls klar unterstützt.
Seit 2014 ist die Schweiz durch die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen und ihnen politische Teilhabe zu ermöglichen. Der Entzug der politischen Rechte aufgrund einer Behinderung widerspricht dieser Verpflichtung klar. Dies will das kantonale Parlament nun korrigieren.
Der Entscheid in Solothurn zeigt ein wachsendes Bewusstsein für die Bedeutung der politischen Teilhabe aller Bürger*innen und kann auch anderen Kantonen als Vorbild dienen. Auf nationaler Ebene stimmt nun der Nationalrat über die Forderung der Behindertensession ab. Der Entscheid des Solothurner Kantonsrats erhöht den Druck auf den Bund, diese Diskriminierung schweizweit aufzuheben.
«Dieser Entscheid ist ein bedeutender Schritt in Richtung Gleichstellung und Inklusion. Der Kanton Solothurn setzt damit ein klares Zeichen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.», sagt John Steggerda, der für Pro Infirmis im Initiativkomitee vertreten war.