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Stimm- und Wahlrecht für alle

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Im Kanton Genf dürfen ab heute alle Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte ausüben. Pro Infirmis freut sich über das Ja der Genfer Bevölkerung.

Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis, sagt: „Die aktuellen Gesetze diskriminieren Menschen mit Behinderungen und deshalb freut es mich sehr, dass Genf als erster Kanton allen Betroffenen das Stimm- und Wahlrecht zuspricht.“ Denn die Behindertenrechtskonvention (BRK) der UNO verpflichte die Schweiz, allen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die politischen Rechte zu gewährleisten. Für ihre politische Teilhabe setzt sich auch Pro Infirmis ein.

Bis heute verweigern Bund und Kantone einem Teil der Bevölkerung ihr Stimm- und Wahlrecht und somit die politische Teilhabe: In allen Kantonen und auf Bundesebene dürfen Menschen unter gewissen Formen der Beistandschaft weder stimmen noch wählen. „Ich hoffe, dass andere Kantone und der Bund nun möglichst rasch nachziehen“, so Felicitas Huggenberger weiter.

Veronique Piatti-Bretton, kantonale Geschäftsstellenleiterin von Pro Infirmis in Genf betont: „Ich bin stolz, dass wir in Genf eine Vorreiterrolle spielen und Menschen mit  Behinderungen ihre politischen Rechte vollumfänglich wahrnehmen können.“ Sie dankt der Genfer Bevölkerung für das klare Ja.

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