Anlässlich des Tages der pflegenden und betreuenden Angehörigen am 30. Oktober haben Kanton und Stadt Schaffhausen eine Aktion lanciert: Wer Angehörige pflegt und einen Entlastungsdienst von Pro Infirmis oder anderen Organisationen in Anspruch nimmt, kann sich einmalig Selbstkosten von bis zu 100 Franken rückerstatten lassen.
Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen: Gutschein-Aktion
Um den Angehörigen eine wichtige Besorgung, eine Unternehmung oder einfach eine Verschnaufpause zu ermöglichen, gibt es im Kanton verschiedene Angebote, über die man sich bei der Pro Senectute, der Pro Infirmis oder direkt bei den Anbietern beraten lassen kann. So lösen zum Beispiel Fachpersonen die Betroffenen stundenweise zu Hause ab - oder Pflegeheime und Behinderteninstitutionen bieten vorübergehende Tagesstrukturen oder Wohnen an.
Wer Angehörige pflegt und eine solche Entlastung in Anspruch nimmt, kann sich einmalig Selbstkosten bis zu 100 Franken rückerstatten lassen; diese Aktion wird unterstütz von der Raiffeisenbank Schaffhausen. Die Gutschein-Aktion läuft noch bis im Oktober 2024.
Dazu gibt es einen knapp halbstündigen Film, der anlässlich des Tages der betreuenden und pflegenden Angehörigen im Kanton Schaffhausen erstellt wurde. Den Film, in dem auch Pro Infirmis eine wichtige Rolle spielt, kann man online ansehen.