Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat die Forderungen der Behindertensession erneut besprochen und wird in einem wichtigen Punkt aktiv: Sie möchte den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss für Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung streichen.
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Staatspolitische Kommission des Nationalrates wird bei diskriminierendem Stimmrechtsausschluss aktiv
Die Behindertensession forderte, dass Menschen mit Behinderungen nicht länger vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden. Aktuell dürfen in der Schweiz etwa 16.000 Personen nicht abstimmen, weil sie unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden – eine Regelung, die laut Kritikern diskriminierend ist und gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstösst. Die SPK-N setzt sich nun für eine Verfassungsänderung ein, um diese Diskriminierung zu beenden und Betroffenen ihre politischen Rechte zuzugestehen.