Das Bundesgericht heisst in seinem neuesten Urteil zu den Dosto-Zügen die Beschwerde von Inclusion Handicap, unseres politischen Dachverbandes, gut. Die SBB müssen sicherstellen, dass alle Rampen der neuen Fernverkehrzüge eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen. Pro Infirmis begrüsst den Entscheid.