Der Ständerat ist dem Nationalrat am Montag, 12. Dezember 2022, gefolgt. Er hat die Motion «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz» angenommen. Nun ist es Aufgabe des Bundesrates, das geforderte Gesetz auszuarbeiten.
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Historische Abstimmung zur Anerkennung der Gebärdensprachen
Das Votum ist ein wichtiges Zeichen zur Anerkennung der besonderen Situation gehörloser Menschen. Der Ständerat erkennt damit auch die Notwendigkeit von Massnahmen an, mit denen die Diskriminierung gehörloser Menschen bekämpft wird. Denn von vielen Gesellschaftsbereichen sind Menschen mit Hörbehinderungen trotz bestehender Gesetze noch heute ausgeschlossen. Das Votum gibt den Menschen mit Hörbehinderung in der Schweiz wieder Hoffnung auf eine inklusive Zukunft.
Der Bundesrat ist nun damit beauftragt, ein Bundesgesetz über die rechtliche Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und die Gleichstellung von Menschen mit Hörbehinderung vorzulegen.