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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherung BSV zurückgewiesen. Damit stärkt es die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf eine faire Berechnung ihres IV-Grades. Pro Infirmis begrüsst diesen Entscheid. Der Streit um eine faire Berechnung des IV-Grades für Menschen mit Behinderungen schreibt ein neues Kapitel.