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Der Kanton Glarus erhält eine Behindertenkonferenz "light"

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Selbstvertretende setzen sich für ihre Rechte ein. Am vergangenen Dienstag trafen sie sich im Kanton Glarus, um über das Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz (SeTeG) sowie dessen mögliche Verordnung zu diskutieren. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, bürokratische Hürden abzubauen und mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen.

Selbstvertretende sind Personen mit Behinderungen, die ihre eigenen Interessen und die ihrer Gemeinschaft aktiv vertreten. Organisiert wurden die Gespräche von der Fachstelle zur Förderung von Selbstvertretung. Bei dem Treffen war auch Lukas Beerli, Fachstellenleiter Behindertenfragen des Kantons Glarus, anwesend und beantwortete die Fragen der Teilnehmenden. Ein zentrales Anliegen der Selbstvertretenden war die Forderung, dass die geplante Abklärungsstelle von Menschen mit Behinderungen unterstützt wird – sei es als Teil des Fachgremiums oder durch eine beratende Gruppe, die ihre Perspektiven und Erfahrungen einbringt.

Mit diesen Gesprächen wurde der Grundstein für eine "light"-Version einer Behindertenkonferenz im Kanton Glarus gelegt. Nun gilt es, gemeinsam mit den Selbstvertretenden entsprechende Strukturen zu schaffen, um ihre Anliegen und Bedürfnisse nachhaltig zu vertreten.

In anderen Kantonen wie Zürich und St. Gallen existieren bereits etablierte Behindertenkonferenzen. Diese dienen als Plattform für den Austausch, vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Politik und arbeiten an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Initiativen im Kanton Glarus orientieren sich an diesen erfolgreichen Modellen, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch hier zu stärken.

(Bildlegende: Lukas Beerli im Gespräch mit Selbstvertretenden)

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