Am 13. Januar lud die Fachstelle zur Förderung von Selbstvertretung im Kanton Glarus zu einer öffentlichen Veranstaltung in die Markthalle Glarus ein. Thema war die Bedeutung von Selbstbestimmung im Kontext des geplanten Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetzes (SeTeG).
Veranstaltung zur Förderung von Selbstbestimmung
(Foto: FRIDOLIN/Søren Ehlers)
Fridolin Luchsinger, Vizepräsident der Kantonalkommission von Pro Infirmis St. Gallen-Appenzell-Glarus, und Peter Grimm, Leiter der Fachstelle, begrüssten 120 Gäste, darunter viele Menschen mit Beeinträchtigungen. Der hohe Zuspruch unterstrich den Wunsch der Betroffenen, ihre Anliegen selbst zu vertreten.
Das Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz (SeTeG)
Lukas Beerli, Leiter der Fachstelle Behindertenfragen und Soziale Einrichtungen, stellte das SeTeG vor. Nach der Annahme der UNO-Behindertenrechtskonvention 2014 sind die Kantone verpflichtet, Gesetze zu erlassen, die Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung garantieren. Am 5. Februar wird das Gesetz im Landrat behandelt und könnte am 4. Mai der Landsgemeinde vorgelegt werden. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen die aktive Mitgestaltung ihres Lebens zu ermöglichen.
Erfahrungen eines Selbstvertreters
Hanspeter Bodmer berichtete, wie er trotz Schwierigkeiten als Absolvent einer heilpädagogischen Schule Selbstvertrauen erlangte. Während seiner Arbeit entdeckte er einen Produktionsfehler, den er beharrlich meldete. Schliesslich wurde er vom Direktor ernst genommen, und die Firma sparte 250.000 Franken. Diese Erfahrung bestärkte ihn in seiner Überzeugung und wurde vom Publikum mit Applaus gewürdigt.
Selbstbestimmung in der Praxis und Forschung
Prof. Dr. Daniel Oberholzer von der Fachhochschule Nordwestschweiz erklärte, dass Selbstbestimmung nicht nur ein rechtlicher Anspruch, sondern ein praktisches Lebensziel sei. Statt Menschen Institutionen zuzuweisen, sollten sie Wahlmöglichkeiten erhalten, etwa bezüglich Wohnort und Betreuung. Organisationen müssen dafür verständliche Angebote schaffen, während der Kanton eine vielfältige Angebotslandschaft fördern sollte.
Lebensgeschichten als Beispiele
Claudio Maggiacomo meisterte trotz rechtsseitiger Lähmung eine Anlehre und arbeitete 24 Jahre bei der Migros. Nach einem Sturz wagte er den Schritt in ein Leben mit weniger Betreuung, kaufte eine eigene Wohnung und organisiert seinen Alltag selbstständig. Stefan Aschwanden lebt dank einer von der IV bewilligten Assistenz mit eigenem Personal, das er selbst angestellt hat.
Die Gesellschaft muss ihren Teil leisten
Die Veranstaltung verdeutlichte, dass Menschen mit Behinderungen bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen, vorausgesetzt, die Gesellschaft bietet ihnen ausreichend Möglichkeiten zur Teilhabe und Selbstbestimmung.