Fachberatung Hindernisfreies Bauen

Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist für Menschen mit Behinderung erst möglich, wenn bauliche Hindernisse beseitigt sind. Breite Durchgänge, Lifte oder Reliefschrift – dies sind nur einige Beispiele für eine hindernisfreie Umwelt. 

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Kontakt

Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Graubünden Pro Infirmis

Bahnhofstrasse 8
7000 Chur

081 250 26 28

Bauen ohne Hindernisse

Hindernisfreies Bauen bedeutet: Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung werden schon in der Planung berücksichtigt. 
Ob im Rollstuhl, mit Gehbehinderung, seh- oder hörbehindert, blind oder gehörlos: Niemand soll ausgeschlossen sein. Vom hindernisfreien Bauen profitieren aber  auch Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kinderwagen oder, Reisende mit Gepäck. Hindernisfreies Bauen nutzt allen und kommt der ganzen Gesellschaft zugute. Denn erst wenn öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel, Freizeitanlagen, Restaurants usw. frei zugänglich sind, ist Inklusion möglich.  Für ein selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen ist zudem ein hindernisfreier Wohnraum entscheidend.

Beratung für Fachpersonen

Wir beraten Architektinnen und Architekten, Planer, Behörden und Bauherrschaften. Ob bei der Planung von Neubauten oder bei der Umgestaltung von Altbauten, ob Privatwohnung, Arbeitsplatz oder öffentlicher Raum: Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen weiss Rat. 

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) muss in folgenden Fällen hindernisfrei gebaut werden:

  • Öffentlich zugängliche Bauten
  • Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten
  • Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen

Darüber hinaus können die Kantone strengere gesetzliche Vorgaben als die Mindestanforderungen des BehiG erlassen. In vielen Kantonen gelten solche weitergehenden Regelungen.

Baugesuchprüfungen

Wir überprüfen kantonale Baugesuche und beurteilen, ob die gesetzlichen Anforderungen sowie die geltenden Normen des behindertengerechten Bauens erfüllt sind. Wir haben auch die Möglichkeit, Einsprachen und Anträge zur Verbesserung hinsichtlich der Hindernisfreiheit einzureichen. Beratungen zu Baugesuchen und Bauprojekten sind kostenpflichtig.

Öffentlicher Verkehr

Wir beraten in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs, die im kantonalen und kommunalen Baurecht geregelt werden, beispielsweise Bushaltestellen und Aussenanlagen zu Bahnhöfen. Für alle Verkehrsbereiche, die durch Bundesgesetze geregelt werden, ist die Fachstelle ÖV-Technik ((Link zu ÖV-Technik)) (ehemals BÖV) zuständig. Diese berät Transportunternehmen und das Gemeinwesen zur Gestaltung eines barrierefreien ÖVs.

In der eigenen Wohnung bleiben

Sie benötigen eine Rollstuhlrampe am Hauseingang? Ihr Badezimmer muss behindertengerecht umgebaut werden? Dann finden Sie in der Bauberatungsstelle Ansprechpartner für Ihre Fragen. Unsere Fachleute vermitteln Ihnen Institutionen, die Sie bei der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens beraten und begleiten.

Aktiv für ein Umdenken

Mit Öffentlichkeitsarbeit, Vorträgen und Weiterbildungskursen tragen wir dazu bei, dass das hindernisfreie Bauen bekannt und immer mehr zur Selbstverständlichkeit wird.

Normen und Bestimmungen

Die Zugänglichkeit von Bauten, Aussenanlagen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Gesetzen, -Verordnungen und Normen geregelt:

Alle gesetzlichen Grundlagen: www.hindernisfreie-architektur.ch

Netzwerk Hindernisfreies Bauen

Pro Infirmis bildet gemeinsam mit der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreie Architektur und Procap das „Netzwerk hindernisfreies Bauen“. Die drei Dachorganisationen setzen sich auf nationaler Ebene für eine hindernisfreie Umwelt ein und koordinieren die Arbeit der kantonal tätigen Fachstellen Hindernisfreies Bauen.

Pro Infirmis ist Mitglied des LEA-Labels.
 


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