Das Bundesgericht hat am vergangenen Dienstag einer Frau mit Behinderung recht gegeben, die sich von der Universität Bern diskriminiert fühlte, weil diese eine Anpassung des Eignungstests für die Zulassung zum Medizinstudium verweigert hatte.
Behinderung: Universitätsprüfungen müssen angepasst werden, um die Chancengleichheit zu gewährleisten
Eine junge Frau, die an der Universität Bern Veterinärmedizin studieren wollte, beantragte aufgrund ihrer Dyslexie einen Nachteilsausgleich für den Eignungstest. Dieser Ausgleich in Form eines geringfügigen Zeitbonus wurde jedoch von der Alma Mater abgelehnt. Mit Unterstützung von Inclusion Handicap legte die Studentin 2023 beim Bundesgericht Beschwerde ein. Ihrer Ansicht nach verstösst die Ablehnung gegen die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) sowie gegen die Verfassung, die Diskriminierungen verbietet.
Die Anpassung ist eine notwendige Massnahme, um Chancengleichheit herzustellen
Mit drei zu zwei Stimmen gaben die Richterinnen und Richter in Lausanne der Klägerin recht und bestätigten, dass der Zeitbonus für den Eignungstest eine angemessene Massnahme darstellt. Nach Ansicht der Präsidentin wäre es elitär und unlogisch, diesen Ausgleich zu verweigern – das wäre so, als würde man einem Kurzsichtigen die Brille verbieten. Eine Lese- und Rechtschreibstörung hindert niemanden daran, eine akademische Laufbahn einzuschlagen. Und diese kann durchaus glänzend sein: So war der Nobelpreisträger Jacques Dubochet der erste Schüler im Kanton Waadt, bei dem Dyslexie offiziell diagnostiziert wurde. Neben vielen anderen Argumenten erinnerte das Bundesgericht auch daran, dass Länder wie Grossbritannien, Belgien oder die USA ihre Prüfungen anpassen, um anerkannte Behinderungen auszugleichen, ohne dass dies ein Problem darstelle.
Übersetzung der Verhandlung in Gebärdensprache
Ein weiterer Fortschritt in Richtung Inklusion: Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesgerichts wurde eine Verhandlung in Gebärdensprache übersetzt. So konnten auch gehörlose Personen im Publikum den Debatten folgen. Der Saal war bis auf den letzten Platz besetzt mit Interessierten, die das wichtige Urteil zugunsten der Inklusion vor Ort miterleben wollten. Denn der Zugang zu Bildung ist in der Schweiz nach wie vor problematisch: Laut unserem Inklusionsindex fühlen sich zwei von drei Menschen mit Behinderungen in ihrem Bildungsweg eingeschränkt.