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Bundesrat möchte IV-Renten erhöhen – aber nicht genug

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Der Bundesrat möchte den Lohnvergleich anpassen. Dies würde höhere Renten der Invalidenversicherung (IV) ermöglichen. Diese Entwicklung geht jedoch nicht weit genug.

Die Höhe einer IV-Rente berechnet sich aus dem Vergleich des Einkommens vor und während der Invalidität. Bei Betroffenen ohne IV-Rente muss ein in ihrer Situation erzielbares Einkommen angenommen werden. Die hypothetischen Löhne, auf denen manche Berechnungen für IV-Renten basieren (sogenannte Tabellenlöhne), sind zu hoch – denn sie basieren auf den Einkommen von gesunden Personen. Der Bundesrat möchte den hypothetischen Lohn ab 2024 pauschal um zehn Prozent kürzen – dies würde für Betroffene zu höheren Renten führen.

Das ist eine Verbesserung, aber sie reicht noch nicht aus. Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis, sagt in der Tagesschau: «Eine Studie hat klar belegt, dass die Vergleichslöhne, die herangezogen werden, wesentlich tiefer sind als diese 10 Prozent. Und wenn schon ein Pauschalabzug herangezogen wird, müssen diese vergleichsweise das widerspiegeln, was Menschen mit einer Behinderung auf dem Arbeitsmarkt noch erzielen können.»

Inclusion Handicap, der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen, kritisiert die Anpassung ebenfalls. Bei den 10 Prozent stützt sich der Bundesrat auf eine Studie des Büros BASS. Aus der Studie geht aber hervor, dass die Tabellenlöhne für alle um rund 17 Prozent gesenkt werden müssten und dass je nach Fallkonstellation zusätzlich noch individuelle Abzüge notwendig wären. Am besten wäre laut Inclusion Handicap die Verwendung von invaliditätskonformen Tabellenlöhnen, die nach anerkannter statistischer Methotik erstellt wurden. Bei einem Verzicht auf solche Tabellen müsste ein Pauschalabzug von 17 Prozent (und nicht nur von 10 Prozent) eingeführt werden, mit der Möglichkeit für zusätzliche individuelle Abzüge. Der Dachverband wird eine Vernehmlassungsantwort einreichen.

Zum Tagesschau-Beitrag

Meldung von Inclusion Handicap

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