Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenreche (SKRM) zeigt auf seiner neuen Website Umsetzungsbeispiele der UNO-Behindertenrechtskonvention in sechs Kantonen. Auch Pro Infirmis-Dienstleistungen sind als Vorzeigebeispiele im Bereich „Selbstbestimmtes Leben“ vertreten.
Neue Website des SKRM – Pro Infirmis als Beispiel guter Praxis
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) garantiert Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Dies müssen die Behörden durch Gesetzgebung und praktische Massnahmen ermöglichen. Die neue Website des SRMK zeigt Praxisbeispiele aus dem Bereich „Selbstbestimmtes Leben“ – ein zentrales Anliegen der UNO-BRK. Im Fokus stehen die Themen Wohnen, Arbeit und Ausbildung, Unterstützung, Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen, Mitbestimmung sowie die Sicherung der Existenz.
Das SRMK präsentiert gleich mehrere Projekte von Pro Infirmis in diesen Bereichen. Etwa aus dem Kanton Freiburg, wo Pro Infirmis finanzielle Unterstützung erhält, um den Entlastungsdienst für Pflegende Angehörige auszubauen. In Zug unterstützt der Kanton das Projekt „KiBeBe“, das Pro Infirmis mitorganisiert. Kindern mit Behinderung wird dabei der Besuch einer regulären Kita ermöglicht. Und im St. Gallen arbeiten Kanton und Pro Infirmis gemeinsam am Aufbau einer „Peer-Struktur“: Menschen mit Behinderung werden befähigt, als Experten andere Menschen mit Behinderung zu ihren Anliegen befragen.
Die vorgestellten Projekte und Gesetze sollen mögliche Strategien zur Umsetzung der UNO-BRK vermitteln und einen Austausch anregen. Die Website ist barrierefrei und richtet sich an Handlungsträger aus Politik; Verwaltung sowie interessierte Personenkreise: