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Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen: Der Nationalrat ist am Zug

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In der Frühlingssession stimmt Nationalrat über eine Forderung der Behindertensession ab: dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Stimmrecht ausgeschlossen wird. Pro Infirmis fordert den Nationalrat auf, die längst überfällige Verfassungsänderung zu unterstützen. 

Eine wichtige Forderung der nationalen Behindertensession vom 24. März 2023 war, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen sein darf. Denn dies ist in der Schweiz der Fall: Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die "wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind". Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.  

Abstimmung im Nationalrat 

Nun stimmt der Nationalrat darüber ab, den diskriminierenden Artikel in der Verfassung zu ändern. Im Oktober 2024 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) eine entsprechende Motion beschlossen. Mit diesem wichtigen Schritt folgte sie der Behindertensession, sowie einem Postulatsbericht zu diesem Thema Handlungsbedarf anerkannt hatte, und den Kantonen Genf und Appenzell Innerrhoden, die der betroffenen Gruppe auf Kantonsebene bereits das Stimmrecht gewähren. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Motion anzunehmen. 

Der Entzug des Stimmrechts, wie er heute praktiziert wird, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er unterteilt die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in zwei Klassen. Und er gründet auf einem unzulässigen Mechanismus: Eine Beistandschaft wird zum Schutz von Personen gesprochen, zum Beispiel, wenn diese ihre Finanzen nicht selbst verwalten können. Die Massnahme hat nichts mit politischer Willensbildung zu tun. Es ist daher nicht zulässig, sie zur rechtlichen Grundlage für einen Stimmrechtsausschluss zu machen.  

Pro Infirmis begrüsst den Schritt zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen 

Mit der Verfassungsänderung würden die Betroffenen die politischen Rechte erhalten, die ihnen zustehen. Pro Infirmis begrüsst diese Entwicklung, mit der eine zentrale Forderung der Behindertensession auf nationaler Ebene angestossen wird. 

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