Fachberatung Hindernisfreies Bauen
Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist für Menschen mit Behinderungen erst möglich, wenn bauliche Hindernisse beseitigt sind. Breite Durchgänge, Lifte oder Reliefschrift – dies sind nur einige Beispiele für eine hindernisfreie Umwelt.
Kontakt
Fachstelle Hindernisfreies Bauen Kanton Thurgau Pro Infirmis
Hungerbüelstrasse 10
8500 Frauenfeld
Bauen ohne Hindernisse
Hindernisfreies Bauen bedeutet: Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen werden schon in der Planung berücksichtigt.
Ob im Rollstuhl, mit Gehbehinderung, seh- oder hörbehindert, blind oder gehörlos: Niemand soll ausgeschlossen sein. Vom hindernisfreien Bauen profitieren aber auch Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kinderwagen oder, Reisende mit Gepäck. Hindernisfreies Bauen nutzt allen und kommt der ganzen Gesellschaft zugute. Denn erst wenn öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel, Freizeitanlagen, Restaurants usw. frei zugänglich sind, ist Inklusion möglich. Für ein selbstbestimmtes Leben von behinderten Menschen ist zudem ein hindernisfreier Wohnraum entscheidend.
In der eigenen Wohnung bleiben
Sie benötigen eine Rollstuhlrampe am Hauseingang? Ihr Badezimmer muss behindertengerecht umgebaut werden? Dann finden Sie in der Bauberatungsstelle Ansprechpartner für Ihre Fragen. Unsere Fachleute zeigen Ihnen praktikable Lösungen für bauliche Anpassungen in Wohn- und Arbeitsbereichen. (Beratung unentgeltlich.)
Beratung für Fachpersonen
Wir beraten Architektinnen und Architekten, Planer, Behörden und Bauherrschaften. Ob bei der Planung von Neubauten oder bei der Umgestaltung von Altbauten, ob Privatwohnung, Arbeitsplatz oder öffentlicher Raum: Beratungen sind kostenpflichtig.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) muss in folgenden Fällen hindernisfrei gebaut werden:
- Öffentlich zugängliche Bauten
- Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten
- Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen
Aktiv für ein Umdenken
Mit Öffentlichkeitsarbeit, Vorträgen und Weiterbildungskursen tragen wir dazu bei, dass das hindernisfreie Bauen bekannt und immer mehr zur Selbstverständlichkeit wird.
Baugesuchsprüfungen
Wir überprüfen Baugesuche und weisen darauf hin, dass die Anforderungen des behindertengerechten Bauens Geltung haben. Im Auftrag erstellen wir Stellungnahmen zu Bauvorhaben.
Öffentlicher Verkehr
Wir beraten in allen Bereichen des öffentlichen Verkehrs, die im kantonalen und kommunalen Baurecht geregelt werden, beispielsweise Bushaltestellen und Aussenanlagen zu Bahnhöfen. Für alle Verkehrsbereiche, die durch Bundesgesetze geregelt werden, ist die Fachstelle ÖV-Technik ((Link zu ÖV-Technik)) (ehemals BÖV) zuständig. Diese berät Transportunternehmen und das Gemeinwesen zur Gestaltung eines barrierefreien ÖVs.
Normen und Bestimmungen
Die Zugänglichkeit von Bauten, Aussenanlagen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Gesetzen, - Verordnungen und Normen geregelt:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)
- Kantonale Bauvorschriften
- SIA- Norm 500 (Hindernisfreie Bauten): Sie gilt für die Projektierung und Ausführung im Hochbau. In den meisten kantonalen Bauvorschriften wird auf diese Norm verwiesen.
- VSS-Norm SN 640 075 (Hindernisfreier Verkehrsraum): Sie gilt für den Bereich Tiefbau und legt fest, wie Aussenanlagen für Menschen mit Behinderungen auszubilden sind.
- Alle gesetzlichen Grundlagen: www.hindernisfreie-architektur.ch
Netzwerk Hindernisfreies Bauen
Pro Infirmis bildet gemeinsam mit der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreie Architektur und Procap das „Netzwerk hindernisfreies Bauen“. Die drei Dachorganisationen setzen sich auf nationaler Ebene für eine hindernisfreie Umwelt ein und koordinieren die Arbeit der kantonal tätigen Fachstellen Hindernisfreies Bauen.
Pro Infirmis ist Mitglied des LEA-Labels.