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Der Bundesrat lehnt die Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung ab. Doch mit seinen Plänen für einen indirekten Gegenvorschlag zeigt er, dass er den Handlungsbedarf in vielen Bereichen sieht. Dieser wird auch mit den Nachbesserungen bei der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes bestehen bleiben.
Die Ursachen für körperliche, kognitive und psychische Behinderungen sind vielfältig, so auch die Bedürfnisse des einzelnen Menschen. Mit einem landesweiten Netz von Beratungsstellen ist Pro Infirmis die erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Behinderung.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wird aktuell überarbeitet. Der erste Entwurf ignorierte zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative und wurde von Pro Infirmis bereits scharf kritisiert. In einem Appell werden Bundesrat und Parlament nun aufgefordert, das Gesetz grundsätzlich zu überarbeiten.
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