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Die aktuelle Berechnung des IV-Grades anhand der realitätsfremden Tabellenlöhne, ist für die Behindertenorganisationen schon lange ein unhaltbarer Zustand. Dies wurde bei der Revision der Invalivdenverordnung (IVV) per 2022 durch den Bundesrat nicht behoben, sondern gar noch zementiert. Das hat Pro Infirmis bereits bei den Vernehmlassungsverfahren stark kritisiert. Leider ohne Erfolg.
Am Samstag haben Freiwillige in der ganzen Schweiz mitgeholfen, Zugänglichkeitsdaten für öffentliche Gebäude zu erfassen. Wir bedanken uns für diesen Dienst an Menschen mit Behinderungen.
Millionen von Menschen sind auf der Flucht – unter ihnen auch zahlreiche Menschen mit Behinderungen. Über 20 Schweizer Behindertenorganisationen haben sich zusammengeschlossen, um den Betroffenen angemessene Unterstützung bieten zu können.
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