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Zusammen mit Betroffenen haben Führungspersönlichkeiten von grossen Schweizer Unternehmen am Wochenende in St. Gallen Daten zur Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen erfasst.
Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) hat der Schweiz nach eingehender Prüfung seine abschliessenden Bemerkungen unterbreitet. Die Erkenntnis ist ernüchternd: Die Schweiz verletzt in vieler Hinsicht die Rechte der 1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen. Die von der Behindertenrechtskonvention (BRK) geforderte Inklusion wird auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt.
Ab April können Sie bei Pro Infirmis mit der neuen QR-Rechnung für Menschen mit Behinderungen spenden. Alles, was Sie dazu wissen müssen.
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