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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherung BSV zurückgewiesen. Damit stärkt es die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf eine faire Berechnung ihres IV-Grades. Pro Infirmis begrüsst diesen Entscheid. Der Streit um eine faire Berechnung des IV-Grades für Menschen mit Behinderungen schreibt ein neues Kapitel.
Die Diskussion über die Inklusion in der Bildung wurde kürzlich auf kantonaler wie auch nationaler Ebene neu lanciert. Pro Infirmis hat das Thema an der Delegiertenversammlung aufgegriffen. Für die Organisation ist klar, dass das Recht auf die gleichberechtigte und inklusive Teilhabe an der Bildung für die Schweiz verpflichtend ist und nicht in Frage gestellt werden darf.
Am Samstag, 8. Juni, machte das Inklusionstram Halt auf dem Vulkanplatz für die Aktion "Voll dabei". Im Bildungsklub-Kurs tauschten sich die Teilnehmenden rege über die Wohnungssuche und ihre Wohnträume aus.
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