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Der neuste Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zeigt deutlich, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor in vielen Bereichen deutlich benachteiligt sind. Sei es im Arbeitsmarkt, im Bildungssystem oder beim selbstbestimmten Wohnen.
In der Schweiz zeichnet sich ein dringend notwendiger Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung ab. Dabei bezahlen die Behörden Betreuungsgelder nicht an Institutionen, sondern direkt an Betroffene.
Das Bundesgericht heisst in seinem neuesten Urteil zu den Dosto-Zügen die Beschwerde von Inclusion Handicap, unseres politischen Dachverbandes, gut. Die SBB müssen sicherstellen, dass alle Rampen der neuen Fernverkehrzüge eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen. Pro Infirmis begrüsst den Entscheid.
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