Im Zuge der Inflation und auf Druck des Parlaments schlug der Bundesrat einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich der AHV/IV-Renten vor – doch nun machen beide Kammern eine Kehrtwende. Dieser Entscheid trifft Menschen mit Behinderungen, die von einer IV-Rente abhängig sind, besonders hart.
Eine Ohrfeige für IV- und AHV-Rentner*innen
Mit dem Geschäft des Bundesrates wäre der plötzliche Teuerungsschub im Jahr 2022 von 2,8% mit einer ausserordentlichen Rentenerhöhung aufgefangen worden. Doch nun stellten sich sowohl im National- als auch im Ständerat knappe Mehrheiten gegen die Angleichung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung.
Die abrupte Kehrtwende ist ein Affront für Menschen mit Behinderungen, die von der Invalidenrente (IV) und Ergänzungsleistungen (EL) abhängig sind. Sie kämpfen auch ohne die plötzliche Teuerung bereits mit einem knappen Budget.
Pro Infirmis verurteilt diesen Entscheid. «Damit Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sind ausreichende finanzielle Mittel eine Notwendigkeit», sagt Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis. Es braucht Mechanismen in Bern, die dazu führen, dass den Anliegen von Menschen mit Behinderungen angemessen Rechnung getragen wird.