Zürich. Pro Infirmis fordert eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und der Betreuung und Pflege von Menschen mit einer Behinderung. Die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen für eine Gesetzesänderung zu Gunsten von pflegenden und betreuenden Angehörigen, begrüsst Pro Infirmis, erachtet diese aber als unzureichend.
Massnahmen werden begrüsst - reichen aber noch nicht
Wenn eine schwere Krankheit oder eine Behinderung nahestehende Personen trifft, sind die
Angehörigen der betroffenen Person an vorderster Front gefordert. Insgesamt 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz - oder 15% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren - betreuen und pflegen ein Kind oder eine erwachsene Person. Die Zahl dürfte aufgrund der Alterung der Bevölkerung in Zukunft weiter ansteigen. Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung von Angehörigen verbessern. Dies begrüsst Pro Infirmis grundsätzlich, stellt jedoch die folgenden Forderungen:
Lohnfortzahlung bei kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten. Die Vorlage des Bundesrats richtet sich ausschliesslich an erwerbstätige betreuende und pflegende Angehörige und ändert nichts an der Situation der Angehörigen, die nicht arbeiten und Menschen mit einer Behinderung über Jahre hinweg betreuen und pflegen. Die Massnahmen sollen auch für diejenigen gelten, die auf Stellensuche sind oder sich in der Ausbildung befinden. Die maximale Dauer des kurzzeitigen Urlaubs soll zudem auf 5 Tage erhöht werden, da es insbesondere für Angehörige von Menschen mit Behinderung schwieriger ist, eine alternative Lösung für die Betreuung zu organisieren.
Entschädigung für die Betreuung eines schwer kranken Kindes. Eltern von Kindern mit einer Behinderung und Personen, welche sich um Erwachsene mit einer Behinderung kümmern, sollen ebenfalls mit einem Betreuungsurlaub von 14 Wochen innerhalb von 18 Monaten entschädigt werden. Zudem fordert Pro Infirmis, dass Eltern von Kindern mit Hilflosenentschädigung und / oder mit einem Intensivpflegezuschlag auch bei Spitalaufenthalten ihrer Kinder eine Entschädigung erhalten. Für diese Familien sind Spitalaufenthalte eine grosse finanzielle Zusatzbelastung: Faktisch müssen zwei Haushalte geführt werden, es fallen zusätzliche Übernachtungs- und Essenskosten an oder weitere Kinder zu Hause müssen extern betreut werden.
Betreuende und pflegende Angehörige erleben hohe Belastungen im Alltag, deshalb sind sie auf konkrete Hilfe angewiesen. Die kostenlose Sozialberatung von Pro Infirmis bietet betreuenden und pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich beraten zu lassen und bei finanzielle Schwierigkeiten Informationen über mögliche Hilfeleistungen zu erhalten. 2017 leistete Pro Infirmis bei rund 790 Familien über 90‘000 Stunden Entlastungsdienst, was einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 15 % entspricht. Diese Dienstleistung verschafft den Angehörigen eine Atempause. Sie ist aber ungenügend finanziert. Pro Infirmis schlägt deshalb vor, dass zur Förderung solcher Strukturen ein Finanzierungsfonds auf eidgenössischer Ebene eingerichtet wird.
Kontakt:
Ansprechperson Fachbereich:
Benoît Rey
Leiter Bereich Dienstleistungen Westschweiz und Tessin, Geschäftsleitungsmitglied
058 775 30 88
benoit.rey@proinfirmis.ch
Pro Infirmis Medienstelle
Benita Spengler
Feldeggstrasse 71
8032 Zürich
058 775 26 20
benita.spengler@proinfirmis.ch