Basel-Stadt hat als erster Kanton überhaupt ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Inclusion Handicap ist darüber erfreut und hofft, dass der Basler Beschluss schweizweite Signalwirkung hat und die übrigen Kantone nachziehen. Die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (BRK), zu der sich die Schweiz verpflichtet hat, erfordert zahlreiche Massnahmen auch auf kantonaler Ebene.
Basel-Stadt schreitet voran – übrige Kantone müssen nachziehen
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat dem «Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» zugestimmt, ein Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung». Das Ja zur Vorlage ist ein Meilenstein für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Erstmals werden auf kantonaler Ebene umfassende Rechtsgrundlagen geschaffen, die das Ziel haben, eine autonome Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Damit leistet der Kanton Basel-Stadt Pionierarbeit und kommt als erster Kanton seinen Verpflichtungen nach UNO-BRK und Bundesverfassung nach. Noch läuft die Referendumsfrist.
Umfassender Schutz vor Benachteiligungen
Das neu geschaffene Rahmengesetz schützt Menschen mit Behinderungen weitgehend vor Benachteiligungen, auch gegenüber Privaten. Dazu gehört der Schutz vor einer Benachteiligung beim Zugang zu öffentlich zugänglichen Dienstleistungen, wie z.B. Bankdienstleistungen, Läden, Restaurants und viele mehr. Bei Benachteiligungen können sich Menschen mit Behinderungen vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht wehren. Den Behindertenorganisationen kommt das Verbandsbeschwerderecht zu. Es wird ausserdem eine kantonale Fachstelle für die Rechte vor Menschen mit Behinderungen geschaffen, die die Umsetzung der neu geschaffenen Rechtsgrundlagen umsetzen und koordinieren soll.
Durch das Rahmengesetz werden ergänzend noch mehrere Spezialgesetze angepasst. So hält beispielsweise das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen neu ausdrücklich fest, dass bei der Ausgestaltung der Wahl- und Abstimmungsunterlagen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen ist. Es wird weiter festgehalten, dass Behörden und Gerichte barrierefrei kommunizieren müssen, dass das Kulturangebot für Personen mit besonderen Bedürfnissen gefördert oder dass die Benachteiligungen bei der Wohnungssuche eliminiert werden sollen.
Universität Basel erarbeitet Leitfaden für Kantone
Die Juristische Fakultät der Universität Basel hat den Kanton bei der Erarbeitung dieses Gesetzes unterstützt. Nun erarbeitet sie ein Leitfaden zuhanden aller Kantone, die, am Beispiel von Basel- Stadt, das Behindertengleichstellungsrecht in ihren Zuständigkeitsbereichen stärken wollen. Im Herbst 2020 wird sich der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals zum Stand der Umsetzung der BRK in der Schweiz äussern – insbesondere auch auf kantonaler Ebene. Inclusion Handicap rechnet damit, dass der Ausschuss die Schweiz in zahlreichen Punkten rügen wird.
Auskunft
Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
076 428 96 94 / marc.moser@inclusion-handicap.ch