Das Wallis hat als erster Kanton in der Westschweiz umfassende Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention geschaffen, welche Betroffenen und ihren Organisationen einklagbare Rechte geben.
Der Kanton Wallis macht einen Schritt zu mehr Gleichstellung
Pro Infirmis und die Inclusion Handicap begrüssen diesen Schritt und sind zuversichtlich, dass sich weitere Kantone inspirieren lassen werden. Die Umsetzung der UNO-BRK, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat, erfordert zahlreiche Massnahmen auch auf kantonaler Ebene. Der Grosse Rat des Kantons Wallis hat einer Änderung des Gesetztes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in einer einzigen Lesung einstimmig zugestimmt. Das Gesetz, welches ursprünglich den Fokus auf Leistungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen u.a. im Wohn-, Ausbildungs- und Arbeitsbereich hatte, wurde ergänzt. Es legt die Rechte von Menschen mit Behinderung neu auch unter dem Blickwinkel der Menschenrechte fest.
Es verpflichtet den Kanton, die Gemeinden, die Träger staatlicher Aufgaben sowie private Anbieter öffentlich zugänglicher Leistungen angemessene Vorkehren zu treffen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern oder zu beseitigen. Über ihre Leistungen müssen sie mit Menschen mit Behinderungen barrierefrei kommunizieren und auf Verlangen die erforderlichen Hilfestellungen leisten, wie etwa Gebärdensprachendolmetscher, Unterlagen in einfacher Sprache oder mündliche Erläuterungen. Wie weit die Verpflichteten gehen müssen, konkretisiert das revidierte Gesetz in einer detaillierten Bestimmung zur Verhältnismässigkeit.
Umfassende Rechtsansprüche und neue Fachstelle
Nach Basel-Stadt ist das Wallis schweizweit der zweite Kanton, der mit dem Ziel der Inklusion Menschen mit Behinderungen auf Gesetzesebene umfassende einklagbare Rechte gibt: Wer von einer Benachteiligung betroffen wird, kann vor Gericht beantragen, dass diese beseitigt wird. Vorgesehen ist auch ein Verbandsbeschwerderecht für Schweizerische Behindertenorganisationen. Um die Durchsetzung der Rechtsansprüche zu erleichtern wird die Benachteiligung vermutet, wenn sie von einer Partei glaubhaft gemacht wird.
Neu wird auch eine Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderung geschaffen, welche die Umsetzung der Rechtsgrundlagen vorantreiben und koordinieren soll. Ihre Aufgaben hat sie in regelmässigem und engem Austausch mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen wahrzunehmen.
Auskunft
Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung Inclusion Handicap
Julie Tarchini, Kommunikationsverantwortliche Inclusion Handicap