Der Grundsatz der Inklusion ist untrennbar mit der vollen und wirksamen Partizipation verbunden. Auch Menschen mit einer Behinderung sollen barrierefrei an politischen Prozessen teilhaben können. Bei der Entwicklung eines E-Voting-Systems muss dem Bedürfnis nach besserer Zugänglichkeit vermehrt Rechnung getragen werden.
E-Voting: eine Notwendigkeit zur Überwindung gewisser Hürden
Dies ist eine Medienmitteilung von Inclusion Handicap
Die elektronische Stimmabgabe bietet eine echte Chance, gewisse Hürden abzubauen, mit welchen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Inclusion Handicap kann die geäusserten Sicherheitsbedenken nachvollziehen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz erachtet es jedoch als wichtig, dass die Entwicklung des E-Votings weiterverfolgt wird.
Dieses System trägt zur selbständigen Ausübung der politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen bei. Blinde oder mobilitätseingeschränkte Personen können dadurch selbständig an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Bedingung ist selbstredend, dass die digitalen Instrumente barrierefrei programmiert sind.
Zugangsgarantie
Bei der Neuausrichtung der Testphase muss zwingend gewährleistet werden, dass alle Menschen mit einer Behinderung, die dies wünschen, bis spätestens zu den eidgenössischen Wahlen 2023 Zugang zum E-Voting-System erhalten. Hindernisse sind zu beseitigen und die Zugänglichkeit muss, nicht nur für den gesamten Abstimmungsverlauf, sondern auch für die Anmeldung zur elektronischen Stimmabgabe, die Abstimmungsunterlagen sowie die Information gewährleistet sein. Die Möglichkeit des E-Votings muss allen Personen in sämtlichen Kantonen offenstehen: Es geht dabei um die Achtung der nichtdiskriminierenden Ausübung von politischen Rechten.
Ausserdem soll das E-Voting den Wähler:innen, die ihre Stimme behinderungsbedingt nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen autonom abgeben können, ohne Anrechnung an die maximale Limite der an E-Voting-Versuchen teilnehmenden Stimmberechtigten angeboten werden. «Für blinde oder mobilitätseingeschränkte Menschen stellen die zahlreichen unzugänglichen Stimmlokale ein reales Problem dar. Das E-Voting bietet ihnen eine Alternative, indem sie von zu Hause aus stimmen und ihren Stimmzettel verschicken können», betont Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.
Völkerrechtliche Verpflichtungen
Die Behindertenrechtskonvention der UNO verpflichtet die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Die Gewährleistung eines hindernisfreien und zugänglichen E-Voting-Systems wäre eine der Massnahmen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden sollten.