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Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können

Heute behandelte der Ständerat zwei Vorstösse, welche für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen von grosser Bedeutung sind: Es geht um die Gewährung und Wahrnehmung ihrer politischen Rechte. In den meisten Kantonen und auf Bundesebene dürfen Menschen unter gewissen Formen der Beistandschaft weder stimmen noch wählen. Für Inclusion Handicap ist klar, dass die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz ist deshalb erfreut, dass der Ständerat mit der Überweisung des Postulats Carobbio diesbezügliche Bemühungen ins Rollen gebracht hat.

Dies ist eine Medienmitteilung von Inclusion Handicap, unserem politischen Dachverband. Pro Infirmis ist im Vorstand vertreten.

Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen, haben heute auf Bundesebene keine politischen Rechte. «Dieser Ausschluss stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die politischen Rechte der Betroffenen dar. Ihre Meinung zählt nicht; sie werden nicht als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger anerkannt» sagt Maya Graf, Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Oft wird argumentiert, dass sie zur politischen Meinungsbildung nicht fähig sind. Die Realität sieht ganz anders aus: «Wie in der restlichen Bevölkerung gibt es auch in dieser Gruppe Menschen, die politisch aktiv sein wollen und andere, die sich nicht in der Lage sehen oder kein Bedürfnis empfinden, sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen», so Maya Graf.

Verstoss gegen unsere Grundwerte

Der kategorische Ausschluss gewisser Menschen mit Behinderungen verstösst gegen die Grundwerte unserer Verfassung. Er lässt sich mit dem verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung nicht vereinbaren. Er widerspricht auch den völkerrechtlichen Verpflichtungen, welche die Schweiz bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eingegangen ist. Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung bei Inclusion Handicap betont: «Wir müssen handeln, ohne darauf zu warten, dass der UNO-Ausschuss die Schweiz kritisiert: Er hat bereits mehrmals erklärt, dass die Konvention im Bereich der politischen Rechte keine Ausnahmen für irgendeine Kategorie von Menschen mit Behinderungen zulässt». Hier gilt es zusätzliche Bemühungen vorzuweisen. Diese sind unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Postulat fordert einen Bericht zu den politischen Rechten

Im Postulat Carobbio (21.3296) wird der Bundesrat aufgefordert, die Massnahmen aufzuzeigen, die es braucht, damit auch Menschen mit einer geistigen Behinderung uneingeschränkt am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können. Inclusion Handicap begrüsst den Entscheid des Ständerates und macht darauf aufmerksam, dass der Fokus des Postulatsberichts auf die Gewährleistung der politischen Rechte zu legen ist.

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