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Kürzung von Leistungen für Kinder mit schwereren kognitiven oder körperlichen Behinderungen: BSV übernimmt Kosten vorübergehend doch

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Nach Medienberichten zur verweigerten Übernahme von Hilfsmitteln für Kinder mit Behinderungen durch die IV hat das BSV reagiert: Die Kosten werden übergangsweise nun doch übernommen. Eine Regelung für die Zeit danach gibt es allerdings noch nicht. Betroffen sind rund 400 Familien in der Schweiz.

Die NZZ hat am Sonntag über die Kürzung von Leistungen für Kinder mit schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen berichtet. Dem Bericht zufolge soll das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) inskünftig keine Mieten von lebensnotwendigen Hilfsmitteln bezahlen. Denn diese seien nicht mehr auf der Liste aufgeführt und werden darum nicht mehr von der IV getragen. Ein Schock für die 400 betroffenen Familien, welche mehrere Hundert Franken in Rechnung gestellt bekamen.

Das SRF berichtete

Bereits einen Tag nach diesem Bericht spricht Florian Steinbacher, Vize-Direktor des zuständigen Bundesamts für Sozialversicherungen, eine Entwarnung aus: Die IV wird die Kosten während der Übergangsphase zum Wechsel zu günstigeren Anbietern von Medizinaltechnik doch tragen. Unklar ist aktuell, wie die Kostenübernahme durch die IV nach dieser Übergangszeit geregelt sein wird.

Dass dazu Medienberichte nötig waren, ist dennoch stossend. Pro Infirmis fordert klar, dass eine dauerhafte Lösung für die betroffenen Familien gefunden werden muss.

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