Ständerat bestätigt Nationalrats-Votum: der Bundesrat muss die Methode zur Berechnung des IV-Grades korrigieren. Für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist dies ein wichtiger politischer Erfolg.
Politischer Erfolg für eine faire Berechnung des IV-Grades
Nationalrats-Votum zur Berechnung des IV-Grades bestätigt
Nach dem einstimmigen Votum des Nationalrats im Frühjahr hat nun auch der Ständerat mit grosser Mehrheit bestätigt: Der Bundesrat muss die realitätsfremde und diskriminierende Methode zur Berechnung des IV-Grades korrigieren. Der Ständerat gibt dem Bundesrat dafür ein halbes Jahr mehr Zeit, als der Nationalrat gefordert hatte – bestätigt der Nationalrat diese leichte Anpassung, ist das Nachsitzen für den Bundesrat Tatsache.
Von Behindertenorganisationen schon länger gefordert
Noch im selben Jahr, in dem die Revision der Invalidenverordnung (IVV) in Kraft trat, wurde damit eine wichtige Änderung nun auf dem politischen Weg durchgesetzt. Die Behindertenorganisationen hatten diese bereits in der Vernehmlassung gefordert.
«Dieser politische Durchbruch in kürzester Zeit nach der Revision der IVV muss dem Bundesrat zu denken geben. Wir erwarten nun ein schnelles und entschiedenes Handeln» sagt Philipp Schüepp, Verantwortlicher Public Affairs Pro Infirmis.