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Erste Forderungen der Behindertensession aufgenommen

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Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat die Forderungen der Behindertensession ein erstes Mal besprochen. Mit einem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, mögliche Unterstützungsmassnahmen für die politische Partizipation zu prüfen. Massnahmen zum Wahl- und Stimmrecht sollen näher geprüft werden.

Am 11. Januar hat die SPK-N die Petitionen der Behindertensession sowie den Bericht zum Postulat Carobbio besprochen, der spezifisch die politische Teilhabe für Menschen mit kognitiven Behinderungen thematisiert. Damit sind die am 24. März 2023 verabschiedeten Forderungen auf dem nationalen Parkett angekommen.

Massnahmen für eine aktive politische Teilhabe

Als Antwort auf die dritte Petition der Behindertensession, die Massnahmen zur Unterstützung der politischen Mitsprache und des passiven Wahlrechts fordert, hat sich eine Mehrheit der Kommission für das Postulat 24.3001 ausgesprochen.

Mit diesem Postulat soll der Bund prüfen, wie eine chancengleiche und selbstbestimmte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden kann. Dabei geht es insbesondere auch darum, wie Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden können, aktiv in Parteien, Vereinen oder auch an Wahlkämpfen teilzunehmen.

Eine Prüfung, die dringend nötig ist, wie auch die Erfahrungen der Kandidierenden auf der Behindertenliste letztes Jahr zeigten: «Weil mir die Unterstützungen fehlte und ich oft allein unterwegs war, konnte ich im Wahlkampf an vielen Aktionen nicht teilnehmen», sagt etwa Tatjana Binggeli, die als gehörlose Kandidatin für die Finanzierung der Gebärdenspracheübersetzung im Wahlkampf mehrheitlich selbst verantwortlich war.

Politische Teilhabe für Menschen mit kognitiven Behinderungen wird geprüft

Gemäss Medienmitteilung der Kommission wurden die Fragen zum Stimmrechtsausschluss sowie der Hindernisfreiheit von Abstimmungsunterlagen besprochen. Sie werden aufgrund ihrer Komplexität an einer nächsten Sitzung erneut thematisiert.

Der Entzug des Stimmrechts, wie er heute praktiziert wird, ist diskriminierend und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Heute sind rund 16'000 Menschen von dieser Praxis betroffen. Pro Infirmis empfiehlt, den Handlungsbedarf, den auch der Bundesrat aufgezeigt hatte, anzugehen, und diese Diskriminierung zu beenden.

Damit ist auf nationaler Ebene ein erster Schritt erfolgt, um die Forderungen der Behindertensession politisch umzusetzen. «Ich freue mich, dass die Mitglieder der Kommission die Forderungen der Behindertensession ernst nehmen und eingehend prüfen wollen», sagt Nationalrat Christian Lohr, der die Behindertensession 2023 als Präsident geleitet hatte und sich für deren Forderungen einsetzt.

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