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Weiterzug ans Bundesgericht

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Inclusion Handicap zieht die Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung des neuen Doppelstockzuges der SBB ans Bundesgericht weiter. 
 

Für Menschen mit einer Behinderung ist die selbstständige Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sehr zentral. Die neuen Züge der SBB weisen allerdings für Menschen mit einer Behinderung unüberwindbare Hindernisse auf.  Allein die Rampe im Ein- und Ausstiegsbereich ist mit einer Steigung von bis zu 15 Prozent für Reisende im Rollstuhl nicht ohne Hilfe zu bewältigen. 
Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap, dem auch Pro Infirmis angehört, hatte deswegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Das Gericht lehnte diese Beschwerde Ende November 2018 fast vollumfänglich ab. Auch Pro Infirmis wendet sich an die Medien. 

Medienmitteilung von Pro Infirmis

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