
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat eine Vorlage verabschiedet, um den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom Wahl- und Stimmrecht zu beenden. Dafür soll die Kantonsverfassung angepasst werden. Pro Infirmis begrüsst die vorgeschlagene Änderung der Kantonsverfassung ausdrücklich.