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Kanton Zug will Stimmrechtsausschluss aufheben

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Der Regierungsrat des Kantons Zug hat eine Vorlage verabschiedet, um den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom Wahl- und Stimmrecht zu beenden. Dafür soll die Kantonsverfassung angepasst werden. Pro Infirmis begrüsst die vorgeschlagene Änderung der Kantonsverfassung ausdrücklich.

Diskriminierender Mechanismus bei Stimmrechtsausschluss

Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind heute national und in den meisten Kantonen vom Stimmrecht ausgeschlossen. 

Dieser Mechanismus ist diskriminierend, widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und unzulässig: Eine Beistandschaft wird zum Schutz von Personen gesprochen, zum Beispiel, wenn diese ihre Finanzen nicht selbst verwalten können. Die Massnahme hat nichts mit politischer Willensbildung zu tun. Es ist daher nicht zulässig, sie zur rechtlichen Grundlage für einen Stimmrechtsausschluss zu machen.

Präsident der Kantonalkommission Pro Infirmis Zug-Uri-Schwyz setzt sich für Änderung ein

Patrick Röösli, Zuger Kantonsrat für die Mitte und Präsident der Kantonalkommission Pro Infirmis Zug-Uri-Schwyz, hat die nun geplante Änderung daher mit einem Vorstoss mitinitiiert. Für ihn ist klar, dass die heutige Regelung weichen muss: «Ein Ausschluss unserer Mitmenschen von ihren politischen Rechten ist diskriminierend. Vielmehr sollen auch Menschen mit einer Beeinträchtigung ihr Leben selbstbestimmt gestalten dürfen».

Wird die Verfassungsänderung im Kanton Zug Tatsache, würde Zug den Kantonen Genf und Appenzell Innerrhoden folgen und damit eine Vorreiterrolle einnehmen. Er würde auch eine zentrale Forderung der Behindertensession aufnehmen, welche ein Ende dieser Diskriminierung gefordert hatte; sowohl national als auch kantonal.

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