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Breiter politischer Konsens zum neuen Selbstbestimmungsgesetz

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Der Kantonsrat Zürich hat das neue Selbstbestimmungsgesetz einstimmig verabschiedet. Das Gesetz ermöglicht Menschen mit Behinderungen im Kanton Zürich so weit wie möglich selbst bestimmen, wo und wie sie wohnen und von wem sie betreut werden. Pro Infirmis Zürich ist sehr erfreut über die breite politische Zustimmung. 

Das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet einen Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Künftig fliessen öffentliche Gelder für Betreuungsleistungen nicht mehr in die Institutionen, sondern direkt mittels Betreuungsgutscheinen oder Geldbeträgen zu Menschen mit Behinderungen. Der Kanton Zürich erfüllt mit dem Gesetz die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonventionen und nimmt schweizweit eine Pionierrolle ein.

Anliegen von Pro Infirmis wurden berücksichtigt

«Besonders freut mich, dass die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zwei Anliegen in die Vorlage aufgenommen hat, die wir zusammen mit der BKZ eingebracht haben», meint Beatrice Schwaiger, Geschäftsleiterin von Pro Infirmis Zürich.

So können neben juristischen Personen auch natürliche Personen (z.B. Angehörige, Nachbarn) die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen. Ausserdem überführt der Kanton die Fachstelle, die über den Unterstützungsbedarf und die Höhe der Geldbeträge entscheidet, mittelfristig an Dritte. Dies damit die Fachstelle wirklich unabhängig ist.

Höhere Nachfrage in der Wohnschule und im Begleiteten Wohnen ist zu erwarten

Für Pro Infirmis Zürich bedeutet die Subjektfinanzie­rung, den Fokus ihrer Dienstleistungen gezielter auf die Bedürfnisse ihrer Nutzer*innen zu legen. Im Be­gleiteten Wohnen und der Wohnschule erwartet Pro Infirmis eine höhere Nachfrage, da ambulante Angebote eine wichtigere Rolle auf dem sozialen «Markt» einneh­men werden.

Der Systemwechsel nimmt etwa zwei bis fünf Jahre in Anspruch.

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