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Manuela Leemann, Zuger Kantonsrätin und Co-Vizepräsidentin von Pro Infirmis, wurde von der Schweizer Paraplegikerstiftung zur „Querschnittsgelähmten des Jahres 2018“ gewählt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) lehnt die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die neuen Doppelstockzüge der SBB weitgehend ab. Damit werden die Züge der SBB nicht so angepasst, dass insbesondere Menschen im Rollstuhl selbstständig reisen können.
Pro Infirmis fordert eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und der Betreuung und Pflege von Menschen mit einer Behinderung. Die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen für eine Gesetzesänderung zu Gunsten von pflegenden und betreuenden Angehörigen, begrüsst Pro Infirmis, erachtet sie aber als unzureichend.
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