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Kanton Zug auf dem Weg zum inklusiven Stimmrecht

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Der Zuger Kantonsrat hat in erster Lesung grünes Licht für die Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen gegeben. Die zweite Lesung findet am 5. Juni statt, danach entscheidet die Stimmbevölkerung.

Der Zuger Kantonsrat hat einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung gemacht. In erster Lesung befürwortete das Parlament mehrheitlich die vom Regierungsrat vorgeschlagene Verfassungsänderung, die allen Menschen mit Behinderungen das Abstimmen und Wählen auf kantonaler und kommunaler Ebene ermöglichen soll. Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, haben national und in vielen Kantonen kein Stimmrecht.

Im Kantonsrat warb der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP) nachdrücklich für die geplante Änderung: "Aktuell schliessen wir eine Gruppe von Menschen von politischen Rechten aus", betonte er gegenüber Nau.ch. "Die Schweiz hat 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Sie gilt für die Schweiz und damit auch für den Kanton Zug."

Langjähriges Engagement trägt Früchte 

Patrick Röösli, Zuger Kantonsrat für die Mitte und Präsident der Kantonalkommission Pro Infirmis Uri Schwyz Zug, hat die Anpassung mit einem Vorstoss mitangestossen. "Ein Ausschluss unserer Mitmenschen von ihren politischen Rechten ist diskriminierend. Vielmehr sollen auch Menschen mit einer Beeinträchtigung ihr Leben selbstbestimmt gestalten dürfen", sagte er im vergangenen September

Die zweite Lesung zum Geschäft ist für den 5. Juni 2025 angesetzt. Wird die Vorlage dann vom Kantonsrat verabschiedet, kommt sie voraussichtlich im Oktober oder November zur Volksabstimmung. 

Wachsende Bewegung für politische Inklusion

Zug reiht sich damit in eine wachsende Bewegung ein. Erst kürzlich hat sich auch der Kantonsrat in Solothurn dafür ausgesprochen, allen Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Der Solothurner Regierung wurde der Auftrag erteilt, das entsprechende Gesetz zu ändern.

Die Entwicklungen in Zug und Solothurn folgen dem Beispiel der Kantone Genf und Appenzell Innerrhoden, die bereits entsprechende Reformen umgesetzt haben. Die Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses würde zudem eine zentrale Forderung der Behindertensession erfüllen, welche sowohl auf nationaler als auch kantonaler Ebene ein Ende dieser Diskriminierung gefordert hatte.

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