Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung: Nationalrat behandelt das Thema im Sommer 

Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession über eine Forderung der Behindertensession abstimmen: dass niemand aufgrund einer Behinderung vom Stimmrecht ausgeschlossen wird. Pro Infirmis fordert den Nationalrat auf, die längst überfällige Verfassungsänderung zu unterstützen. 

Eine wichtige Forderung der nationalen Behindertensession vom 24. März 2023 war, dass kein Mensch aufgrund seiner Behinderung vom Wahl- und Stimmrecht ausgeschlossen sein darf. Denn dies ist in der Schweiz der Fall: Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die "wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind". Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.  

Der Stimme der Betroffenen Gehör verschaffen 

Der Nationalrat wird im Juni über die Aufhebung des Artikels abstimmen. Lucrezia F. ist vom Stimmrecht ausgeschlossen. Im Video erklärt sie, warum die bestehende Diskriminierung aufgehoben werden muss.

Sie können uns dabei unterstützen, das Anliegen breiter bekanntzumachen. Teilen Sie unseren Aufruf per E-Mail und in sozialen Netzwerken mit Ihren Bekannten und Freunden. Sie helfen uns damit, über diese inakzeptable Diskriminierung zu informieren.  


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