
Der Regierungsrat plant eine Änderung der Kantonsverfassung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte, um allen Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Pro Infirmis unterstützt diesen Schritt ausdrücklich und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung.
Der Regierungsrat antwortet mit seinem Vorhaben auf eine Behördeninitiative der Stadt Zürich. Mit den Änderungen würde der Kanton Zürich eine zentrale Forderung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) umsetzen und Menschen mit Behinderungen mehr politische Teilhabe ermöglichen.
Gleiches Stimmrecht für alle
Derzeit sind im Kanton Zürich etwa 400 Menschen aufgrund einer Behinderung von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Diese Praxis widerspricht der UNO-BRK, die die gleichberechtigte politische Teilhabe aller Menschen fordert. Auch die Behindertensession vom 24. März 2023 sprach sich klar gegen den Ausschluss vom Wahl- und Stimmrecht aus.
Behinderung darf nicht zu Diskriminierung führen
Der Stimmrechtsentzug für Menschen unter umfassender Beistandschaft ist diskriminierend. Er unterteilt Bürger*innen in zwei Klassen und basiert auf einem unzulässigen Mechanismus. Eine umfassende Beistandschaft wird eingesetzt, um Menschen beispielsweise in finanziellen Angelegenheiten zu unterstützen, sagt jedoch nichts über ihre Fähigkeit zur politischen Meinungsbildung aus. Daher darf sie nicht als Grundlage für den Entzug des Stimmrechts dienen.
Zürich als Vorreiter bei inklusivem Wahlrecht
Sollte der Vorschlag des Regierungsrats umgesetzt werden, könnte Zürich eine Vorreiterrolle übernehmen. Neben den Kantonen Genf und Appenzell Innerrhoden haben sich auch Solothurn und Zug bereits für die Abschaffung dieser Diskriminierung ausgesprochen. Auf nationaler Ebene wird der Nationalrat voraussichtlich im Sommer über eine entsprechende Verfassungsänderung beraten.
Pro Infirmis fordert den Zürcher Kantonsrat auf, dem Gegenvorschlag zuzustimmen und damit einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion und politische Gleichberechtigung zu gehen.
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