Der Ständerat misst der Existenzsicherung von IV-Rentner:innen offensichtlich nicht den gleichen Stellenwert zu wie derjenigen von AHV-Rentner:innen. Er hat sich heute gegen eine 13. Rente für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur IV entschieden. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein unhaltbarer Zustand: Die Ungleichbehandlung von IV-Rentner:innen ist sowohl politisch als auch rechtlich problematisch.
13. IV-Rente: Ständerat stellt sich gegen Gleichbehandlung
(Dies ist eine Medienmitteilung von Inclusion Handicap)
Mit der Einführung einer 13. Altersrente ist eine Ungleichbehandlung in der 1. Säule der Existenzsicherung entstanden. Während Altersrentner:innen ab 2026 jeweils im Dezember eine 13. Rente erhalten, ist dies bei IV-Rentner:innen nicht vorgesehen. Dabei ist ihr Bedarf gross: Sie leben häufig in prekären finanziellen Verhältnissen – mehr als die Hälfte von ihnen bezieht heute Ergänzungsleistungen (EL), weil die Existenz mit der IV-Rente allein nicht gesichert werden kann. Mit der Motion 25.3014 verlangte die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) für IV-Rentner:innen mit EL einen Zuschlag in der Höhe einer 13. IV-Rente. Mit 25 zu 19 Stimmen stellte sich der Ständerat heute jedoch trotz des ausgewiesenen Bedarfs gegen das Anliegen.
Ständerat zementiert Ungleichbehandlung
Mit der Vorlage der SGK-S hätte zumindest für rund die Hälfte der IV-Rentner:innen in der 1. Säule der Existenzsicherung eine Gleichbehandlung mit AHV-Rentner:innen erreicht werden können. Doch bei der Motion handelte es sich bereits um einen Kompromiss, denn eine Gleichbehandlung kann nur mit einer 13. IV-Rente für alle IV-Bezüger:innen erreicht werden.
Nichtstun ist keine Option
Für Inclusion Handicap ist weiterhin klar: Die gegenwärtige Ungleichbehandlung ist nicht haltbar. Diese Position stützt auch ein rechtliches Kurzgutachten, das Inclusion Handicap in Auftrag gegeben hatte. Dieses zeigt, dass eine Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch ist – erst Recht im Bereich der EL. Das Anliegen der Gleichbehandlung muss deshalb auf der politischen Agenda bleiben. Bundesrat und Parlament müssen es bei der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung berücksichtigen.