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30. Oktober: Tag der betreuenden Angehörigen

Am kommenden 30. Oktober feiern wir den nationalen Tag der betreuenden Angehörigen. Dieses Jahr stand ganz im Zeichen der Covid-19-Pandemie, die unser Leben, unsere Gewohnheiten und unsere Beziehungen völlig auf den Kopf gestellt hat. Der Alltag von Menschen mit Behinderungen wurde noch stärker beeinträchtigt und ihre betreuenden Angehörigen, die auch sonst schon an vorderster Front stehen, mussten dringend neue Aufgaben übernehmen.

Um die Schliessung von Heimen, Schulen oder Betreuungsstrukturen oder den Ausfall von Assistenzpersonal zu überbrücken, mussten viele Eltern, Partnerinnen oder Partner auf ihre berufliche Tätigkeit verzichten. Glücklicherweise hat die Solidarität gut funktioniert und es wurden rasch zahlreiche Netze aufgebaut, um hilfsbedürftige Menschen und betreuende Angehörige sowohl materiell als auch psychosozial zu unterstützen.

Pro Infirmis hat dabei grosse Flexibilität und Reaktionsfähigkeit bewiesen. Die Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen hat ihre Angebote angepasst und dabei auf neue Kommunikationsmittel gesetzt, um ihren Klientinnen und Klienten auch in dieser Krisensituation zur Seite zu stehen. Zu den innovativen Massnahmen zählen etwa die telefonische Unterstützung und die Einrichtung einer Hotline für Klientinnen, Klienten und ihre betreuenden Angehörigen. Das Ziel dieser Hotline: beraten, Adressen von Freiwilligen vermitteln und über Hilfsangebote informieren, die Mobilisierung von lokalen Ressourcen unterstützen und eine Entlastung für betreuende Angehörige organisieren. Pro Infirmis hat aber auch direkt geholfen in Form von Lebensmittelgutscheinen, Unterstützung bei der Bezahlung der Miete, Mahlzeiten- und Transportdiensten sowie Begleitung bei Ausflügen, Einkäufen oder anderen Notwendigkeiten des Alltags.

Auf nationaler Ebene hat die IGAB (Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung), zu deren Gründungsmitgliedern Pro Infirmis gehört, den Bundesrat aufgefordert, rasch Massnahmen zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen in Covid-Zeiten zu beschliessen. Unter anderem sollte der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auf die Eltern und andere Angehörige von Erwachsenen mit einer Behinderung ausgeweitet werden. Der grosse Einsatz der IGAB in diesem Bereich hat sich gelohnt: Am 21. September 2020 hat der Ständerat ein Postulat angenommen, das den Bundesrat auffordert, diese Frage zu prüfen. Eine weitere Forderung der IGAB – die Ausdehnung des IV-Assistenzbeitrags auf Familienangehörige, die während der Pandemie für nicht verfügbare Assistenzpersonen einspringen – wurde hingegen abgelehnt.

Der Bundesrat hat jedoch anerkannt, dass die betreuenden Angehörigen stärker unterstützt werden müssen. Eine erste legislative Etappe wurde vorgeschlagen und von beiden Kammern des Parlaments gutgeheissen. Im kommenden Jahr wird das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Die Massnahmen betreffend kurzzeitigen Arbeitsabwesenheiten, Ausweitung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften der AHV und Anpassung von finanziellen Bestimmungen kommen ab dem 1. Januar 2021 zur Anwendung. Der Betreuungsurlaub für Eltern eines schwer kranken oder verunfallten Kindes wird am 1. Juli 2021 in Kraft gesetzt.

Dieses neue Bundesgesetz ist ermutigend, aber es ist nur der erste Schritt auf einem noch langen, aber zwingend notwendigen Weg. Das kommende Jahr wird zweifellos weiterhin vom Covid-19 beeinflusst sein und wir müssen unsere Koordinationsbemühungen weiter stärken, um die Angehörigen noch wirksamer zu unterstützen.

Holen wir an diesem 30. Oktober also tief Atem und danken wir allen betreuenden Angehörigen, denn dies ist ihr Tag! In den Kantonen führt Pro Infirmis, oft in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, verschiedene Aktivitäten und Aktionen durch. Weitere Informationen dazu sind auf unserer Homepage und unseren kantonalen Seiten zu finden.

Kontakt für weitere Informationen

Benoît Rey, Leiter des Bereichs Dienstleistungen Romandie und Tessin

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