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Öffentlicher Verkehr ist auch nach 20 Jahren nicht barrierefrei

Nach einer 20-jährigen Umsetzungsfrist bestehen bei der Barrierefreiheit des Schweizer ÖV-Netzes gähnende Lücken. Die zuständigen Akteure haben es nicht geschafft, die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten: Für Menschen mit Behinderungen ein grosses Ärgernis. Nur eine Regulierung mit verbindlichen Vorgaben, wirkungsvollen Kontrollmechanismen sowie einer soliden und zweckgebundenen Finanzierung kann die ab Januar 2024 gesetzeswidrigen Zustände rasch beheben. Der Bundesrat ist bei seiner kommenden BehiG-Revision zum Handeln aufgefordert – die ÖV-Branche sowie die Kantone und Gemeinden auf ganz vielen anderen Ebenen sowieso.

(Dies ist eine Medienmitteilung von Inclusion Handicap)

Als 2004 das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft trat, war das Internet erst wenige Jahre alt. Smartphones, die heute unseren Alltag dominieren, wurden gar erst drei Jahre später erfunden. Die Frist des Gesetzgebers war also grosszügig: In 20 Jahren sollten alle Anlagen, Bauten und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs von Menschen mit Behinderungen autonom und spontan nutzbar sein. Nun, am Ende dieser Frist, zeigt sich, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen nie die notwendige Priorität erhielten: Über 500 Bahnhöfe und gar zwei Drittel aller Bus- und Tramhaltestellen sind am Ende der Frist nicht barrierefrei nutzbar. Die zuständigen Akteure haben die Frist weitgehend verschlafen – das Vertrauen in die zuständigen Institutionen ist zerrüttet. Nun braucht es einen neuen gesellschaftlichen Konsens, der festlegt, wie die Umsetzung des barrierefreien ÖV in den kommenden Jahren vorankommen soll. 

Stärkeres Commitment gefordert

Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung des ÖV verdienen nun oberste Priorität. Eine BehiG-Umsetzung, die dieser Priorisierung gerecht wird, gelingt nur, wenn sich der Bund und die ÖV-Branche aber auch die Kantone, Städte und Gemeinden klar und unmissverständlich zu einer solchen Priorisierung bekennen. In den letzten vier bis fünf Jahren ist im Bahnbereich zwar spürbar mehr Dynamik in die Umsetzung gekommen. Dies aber auch erst, nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK dem Bundesamt für Verkehr BAV empfohlen hat, bei den ÖV-Unternehmen verbindliche Terminpläne einzufordern. Das BAV hat seine Aufsichts- und Finanzierungsfunktion bei der Eisenbahn viel zu spät wahrgenommen. Der erschreckende Umsetzungsstand beim öffentlichen Strassenverkehr zeigt deutlich, dass es ohne Kontrollorgane und Sanktionen nicht vorwärts geht. Hier sind die Kantone und Gemeinden gefordert, ein entsprechendes Gremium, das auf gesamtschweizerischer Ebene den Lead bei der Anpassung von Bus- und Tramhaltestellen übernimmt, zu bestimmen.

Neue Regulierung in revidiertem BehiG ein Muss

Eines scheint klar: Ohne klare und verbindliche Regulierung ist eine rasche Umsetzung der Barrierefreiheit, die den Bedürfnissen der 1.7 Millionen Menschen in der Schweiz gerecht wird, nicht möglich. Damit Menschen mit Behinderungen nicht noch einmal 20 Jahre warten müssen, sind folgende Massnahmen notwendig: Eine neue Frist bis spätestens 2030, eine Etappierung mit verbindlichen Zwischenzielen, eine regelmässige Kontrolle der Zielerreichung und damit verbundene Sanktionen sowie eine solide und zweckgebundene  Finanzierung (mehr zu den Forderungen im Positionspapier von Inclusion Handicap).Wollen Bund, Kantone, Gemeinden und die ÖV-Branche ihre Glaubwürdigkeit nicht noch mehr aufs Spiel setzen, müssen Regulierungsschritte in diese Richtung bei der auf den Jahreswechsel angekündigten BehiG-Revision unbedingt Eingang finden. Zur Koordination aller Bestrebungen ist ein Aktionsplan zudem unabdingbar.

Gesetzlicher Anspruch muss erfüllt werden

Die Behindertenverbände werden sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass den gesetzlichen Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen Genüge getan wird. Sei dies im Rahmen der kommenden BehiG-Revision oder durch die Unterstützung der Kantone bei der Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die BehiG-Umsetzung. Gleichzeitig wird Inclusion Handicap begründete Individualbeschwerden weiterhin rechtlich stützen und mit Musterprozessen versuchen, rechtliche Präzedenzfälle für eine Verbesserung der Situation für möglichst viele Menschen mit Behinderungen zu schaffen. 
Denn es ist klar: Die rechtliche Verpflichtung durch das BehiG bleibt bestehen und richtet sich an die zuständigen Akteure beim Bund, Kantonen, Gemeinden und der ÖV-Branche. Es ist an ihnen, die nötigen Massnahmen in einem Aktionsplan zusammenzufassen. Den Behindertenverbänden ist bewusst: Die Aufgabe ist komplex. Gerade deshalb macht es Sinn, die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände bei der weiteren Umsetzung eines barrierefreien ÖV einzubeziehen.
 

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