Im Kanton Genf dürfen ab heute alle Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte ausüben. Felicitas Huggenberger, Direktorin der grösste Schweizerischen Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen, freut sich über dieses Ja der Genfer Bevölkerung und sagt: „Die aktuellen Gesetze diskriminieren Menschen mit Behinderungen und deshalb freut es mich sehr, dass Genf als erster Kanton allen Betroffenen das Stimm- und Wahlrecht zuspricht.“
Stimm- und Wahlrecht für alle
Denn die Behindertenrechtskonvention (BRK) der UNO verpflichte die Schweiz, allen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die politischen Rechte zu gewährleisten. Für ihre politische Teilhabe setzt sich auch Pro Infirmis ein.
Bis heute verweigern Bund und Kantone einem Teil der Bevölkerung ihr Stimm- und Wahlrecht und somit die politische Teilhabe: In allen Kantonen und auf Bundesebene dürfen Menschen unter gewissen Formen der Beistandschaft weder stimmen noch wählen. „Ich hoffe, dass andere Kantone und der Bund nun möglichst rasch nachziehen“, so Felicitas Huggenberger weiter. Veronique Piatti-Bretton, kantonale Geschäftsstellenleiterin von Pro Infirmis in Genf betont: „Ich bin stolz, dass wir in Genf eine Vorreiterrolle spielen und Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte vollumfänglich wahrnehmen können.“ Sie dankt der Genfer Bevölkerung für das klare Ja.
Alle Genferinnen und Genfer, die unter Beistandschaft stehen, erlangen mit diesem Ja automatisch ihre politischen Rechte auf kantonaler und lokaler Ebene. Bis jetzt mussten sie diese auf dem Rechtsweg einfordern. Genf war gemeinsam mit den Kantonen Tessin und Waadt, die ein Verfahren zur Wiedererlangung der Rechte kennen, aber bereits heute fortschrittlicher als der Rest der Schweiz. Im ganzen grossen Rest haben betroffene Bürger*innen keine Möglichkeit, ihr Recht auf politische Teilhabe einzufordern. «Versuche in diese Richtung hat es schon gegeben: Soeben wurde ein entsprechender Antrag im Kanton Freiburg abgelehnt. Der Weg ist lang, bis alle Menschen, unabhängig von der Art ihrer Behinderung, als vollwertige und gleichberechtigte Bürger*innen anerkannt werden», ergänzt Benoît Rey, Bereichsleiter Dienstleistungen Romandie und Tessin.
Für Interviewanfragen sowie weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Susanne Stahel, Mitglied Geschäftsleitung und Leitung Kommunikation und Mittelbeschaffung