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Statements zur Konferenz: Zehn Jahre Assistenzbeitrag der IV

Der Assistenzbeitrag ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensweise. Für die Umsetzung der UN-BRK ist diese Leistung zentral und muss in Zukunft ausgebaut und zugänglicher werden. Die Konferenz zum zehnjährigen Jubiläum lädt dazu ein, Bilanz zu ziehen und unter dem Leitgedanken «Die Zukunft kennt kein Hindernis» die Chancen und Herausforderungen zu diskutieren.

An dieser Stelle äussern sich Redner*innen der Konferenz – es werden später noch weitere Statements veröffentlicht.

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Porträt von Fabiana Gervasoni

Fabiana Gervasoni

Viele Menschen mit Behinderungen kommen aus gewachsenen Strukturen wie Familien oder Institutionen, wo ihnen viele Entscheidungen abgenommen werden. Wer aus solchen Strukturen kommt und anschliessend ein selbstbestimmtes Leben mit Assistenz organisieren soll, wird ins kalte Wasser geworfen. Der Assistenzbeitrag ist ein wirkungsvolles Instrument, Betroffene müssen jedoch in ihrer Entscheidungskompetenz früh ermächtigt werden, damit sie den Assistenzbeitrag und seinen Nutzen voll ausschöpfen können. Diese Ermächtigung sollte daher ein Bildungsschwerpunkt in der Sonder- sowie der integrativen Schule sein – zudem sollte man schon in der Schulzeit mit Assistenz arbeiten können, damit Betroffene möglichst früh damit in Berührung kommen.

„Menschen mit Behinderungen müssen in ihrer Entscheidungskompetenz früh ermächtigt werden, damit sie den Assistenzbeitrag und seinen Nutzen voll ausschöpfen können.“

Fabiana Gervasoni, MLaw, Präsidentin der Kantonalkommission Pro Infirmis Aargau-Solothurn

Simone Leuenberger

Die Einführung des Assistenzbeitrags vor 10 Jahren war eine riesige Errungenschaft für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Das gilt auch heute noch, aber es sind einige Schwächen bei der Umsetzung deutlich geworden. Nicht alle Menschen mit Unterstützungsbedarf können den Assistenzbeitrag beantragen und die Leistungen sind nach oben begrenzt. Es ist noch zu wenig im Bewusstsein, dass es beim Assistenzbeitrag nicht um eine Sonderleistung geht – sondern darum, einen Alltag zu ermöglichen, der für Menschen ohne Behinderung selbstverständlich ist. Nicht nur der Bund, auch die Kantone sind gefordert. Es braucht jetzt ein klares Bekenntnis von Gesellschaft, Politik und Verwaltung, die Hürden auf dem Weg zur Selbstbestimmung wegzuräumen.

„Es braucht jetzt ein klares Bekenntnis von Gesellschaft, Politik und Verwaltung, die Hürden auf dem Weg zur Selbstbestimmung wegzuräumen.“

Simone Leuenberger, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei AGILE.CH und Geschäftsleiterin von InVIEdual

Nadja Schmid

Die Einführung des Assistenzbeitrags ist vorbildlich, aber die Umsetzung ist noch alles andere als ideal. Wer Assistenz beansprucht, steht plötzlich vor ganz vielen neuen Herausforderungen. Die Behörden sprechen zwar Geld, bieten aber darüber hinaus keine Hilfe. Wir brauchen eine übergeordnete Instanz aus Selbstvertretenden, die solche Hilfestellungen bietet. Dazu gehören Know-how bei der Rekrutierung, Konfliktmanagement, Personalführung und vieles mehr. Diese Aufgaben übernehmen zurzeit lediglich Privatpersonen – das ist einfach nicht genug, bedenkt man, wie viele Menschen mittlerweile mit Assistenz leben. Es darf nicht sein, dass Menschen wegen dieser Hürde der Selbstverwaltung oder gar des Gefühls, allein gelassen zu werden, in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden.

„Wir brauchen eine übergeordnete Instanz aus Selbstvertretenden, die Hilfestellungen für Menschen mit Assistenzbedarf bietet.“

Nadja Schmid, Arbeitgeberin von 13 Assistenzpersonen, Beraterin zum Thema Leben mit Assistenz

Frédéric Widmer und Maryka Lâamir

Die primären Ziele des Assistenzbeitrags sind die Förderung der Selbstbestimmung, eine bessere soziale Integration und die Entlastung von Angehörigen. Diese Ziele wurden erreicht. In einer Umfrage zwischen 2012 und 2017 gaben 69% der befragten Betroffenen an, dass die Belastung ihrer Angehörigen durch den Assistenzbeitrag verringert wurde. Es gibt aber noch Verbesserungspotenzial. In der Umfrage haben Betroffene mehrere Aspekte genannt, die noch verbessert werden können. Dazu gehören unter anderem die Verringerung des administrativen Aufwands, die Ausweitung des anerkannten Hilfsbedarfs, eine Starthilfe in Form eines Leitfadens und dass man Familienmitglieder einstellen kann.

„Die primären Ziele des Assistenzbeitrags – Förderung der Selbstbestimmung, bessere soziale Integration und Entlastung der Angehörigen – wurden erreicht. Es gibt aber Verbesserungspotenzial.“

Maryka Laamir, Verantwortliche Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag, BSV & Frédéric Widmer, Projektleiter, Bereich Forschung und Evaluation, BSV

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