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Bundesrat erkennt Handlungsbedarf für mehr Inklusion

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Der Bundesrat lehnt die Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung ab. Doch mit seinen Plänen für einen indirekten Gegenvorschlag zeigt er, dass er den Handlungsbedarf in vielen Bereichen sieht. Dieser wird auch mit den Nachbesserungen bei der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes bestehen bleiben. 

Im September 2024 reichten zahlreiche Menschen mit und ohne Behinderungen über 100'000 Unterschriften für die Inklusionsinitiative ein. Damit fordern sie nach über 10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz endlich die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Am 23.12.2024 nahm der Bundesrat dazu Stellung.  

Nachbesserungen beim Behindertengleichstellungsgesetz

Der Druck der Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zeigt dabei Wirkung. Und dies über die Initiative hinaus: Die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) wurde unabhängig von der Initiative eingeleitet. Pro Infirmis und der Dachverband Inclusion Handicap übten in der Vernehmlassung klare Kritik. 

Nun bessert der Bundesrat nach: Mit einem stärkeren Diskriminierungsschutz und der Ausweitung auf weitere Lebensbereiche stärkt die Gesetzesrevision den rechtlichen Schutz von Menschen mit Behinderungen. Allerdings müssen sie diesen Schutz weiterhin einklagen. Nur im digitalen Bereich möchte der Bundesrat im BehiG Richtlinien setzen, die Inklusion eigenständig vorantreiben. 

Indirekter Gegenvorschlag zur Initiative

Solche Richtlinien deutet der Bundesrat jedoch beim indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative an. Dieser soll aus zwei Teilen bestehen: einem Inklusionsrahmengesetz und einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).  

Mit einem Inklusionsrahmengesetz könnte der Bund die Weichen für Vorgaben stellen, die die Inklusion aktiv fördern könnten. Hier verweist der Bundesrat bisher erst auf das Thema Wohnen – ein wichtiges Anliegen der Initiative, aber bei weitem nicht das einzige für eine echte Gleichstellung. 

Mit der Teilrevision des IVG möchte der Bundesrat Fortschritte bezüglich der Assistenzleistungen sowie von Hilfsmitteln erzielen. Zwei berechtigte Anliegen, die Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen schon lange einfordern. 

Inklusionsinitiative bleibt zentral

Pro Infirmis begrüsst, dass der Bundesrat mit den Nachbesserungen beim BehiG und dem indirekten Gegenvorschlag die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorantreiben möchte.  Dafür müsste dieser Weg aber konsequent weiterverfolgt werden, wie Philipp Schüepp, Verantwortlicher Public Affairs, ausführt: «Ein Inklusionsgesetz, das die Forderung nach einer tatsächlichen Gleichstellung erfüllen würde, müsste über Verbesserungen bei bestehenden Problemen im Bereich Wohnen hinausgehen und den Weg in eine inklusive Zukunft weisen». 

Medienkontakt: Philipp Schüepp, Verantwortlicher Public Affairs: 058 775 26 62

Medienmitteilung des Initativkomitees

Medienmitteilung von Inclusion Handicap

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