Die Chancengleichheit beginnt bei der Geburt. Deshalb fordern mehrere Organisationen in einem neuen Positionspapier, dass Bund und Kantone für qualitativ gute und bedingungslos zugängliche Angebote der Förderung und Betreuung für Kinder ab Geburt sorgen. Pro Infirmis unterstützt das Anliegen – es ist aber entscheidend, dass Kinder mit Behinderungen mitgemeint sind.
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Kinder mit und ohne Behinderung gestalten die Zukunft
Das Recht auf eine positive Entwicklung ist in der Kinderrechtskonvention der Uno festgehalten. Vertragsstaaten sind verpflichtet, Kindern dieses Recht ohne Diskriminierung zu gewährleisten – unabhängig von Merkmalen wie Rasse, Geschlecht oder ob das Kind eine Behinderung hat.
"Im Alltag hat dieses umfassende Verständnis der Kinderrechte aber noch nicht den gewünschten Eingang gefunden", sagt Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis. "Umso wichtiger ist es, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die gesellschaftliche Weiterentwicklung für alle Kinder und gemeinsam mit ihrer individuellen Förderung zu erfolgen hat."