![201129_PI_Stimmrecht_Kreuzlingen.jpg](/fileadmin/bilder/Aktuelles-Medienmitteilungen/201129_PI_Stimmrecht_Kreuzlingen.jpg)
Der Ständerat hat zwei Vorstösse behandelt, welche für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen von grosser Bedeutung sind: Es geht um die Gewährung und Wahrnehmung ihrer politischen Rechte. In den meisten Kantonen und auf Bundesebene dürfen Menschen unter gewissen Formen der Beistandschaft weder stimmen noch wählen. Pro Infirmis ist deshalb erfreut, dass der Ständerat mit der Überweisung des Postulats Carobbio diesbezügliche Bemühungen ins Rollen gebracht hat.